Pflegebonus 2026: Was Arbeitgeber heute steuerfrei zahlen dürfen

Zwischen Tarifbindung, neuen TVöD-Zulagen und dem wachsenden Personalmangel fragen sich viele Einrichtungen, welche finanziellen Spielräume ihnen bleiben. Wir räumen mit Mythen auf und zeigen konkrete, direkt umsetzbare Wege, wie du deine Pflegekräfte abseits des Grundgehalts spürbar im Alltag unterstützt.
Person sitzt an einem Laptop und ein grünes Stethoskop liegt daneben

Pflegebonus auf einen Blick

 

Frage

Antwort

Was war der Pflegebonus?

Einmalige Corona-Sonderzahlung: gestaffelte gesetzliche Prämie für die Langzeitpflege (§ 150a SGB XI) plus Steuerbefreiung bis 4.500 € (§ 3 Nr. 11b EStG). Ausgelaufen Mai 2023 bzw. Ende 2022.

Gibt es 2026 noch einen Pflegebonus?

Nein, auf Bundesebene kein neuer gesetzlicher Pflegebonus.

Was zählt heute?

TVöD-Zulagen und Zuschläge plus freiwillige steuerfreie Arbeitgeber-Benefits.

Wie viel ist steuerfrei möglich?

z. B. 50 €/Monat Sachbezug + bis 600 €/Jahr Gesundheitsförderung.

Für wen?

Pflegekräfte in tarifgebundenen und privaten Einrichtungen.

 

Was war der Pflegebonus?

Der Pflegebonus war eine einmalige Sonderzahlung, mit der Bund, Länder und Arbeitgeber während der Corona-Pandemie die besondere Belastung von Pflegekräften anerkannten. Hinter dem Begriff stecken 2 Instanzen: eine feste gesetzliche Prämie und eine davon getrennte Steuerbefreiung.

 

§ 150a SGB XI – die feste Prämie

Über das Pflegebonusgesetz vom Mai 2022 stellte der Bund basierend auf § 150a SGB XI eine Milliarde Euro für Beschäftigte in der Langzeitpflege bereit. Die Beträge waren nach Tätigkeit gestaffelt:

 

Beschäftigtengruppe (Langzeitpflege)

Bonus (Vollzeit)

Direkte Pflege und Betreuung

550 €

Mind. 25 % tagesstrukturierende/aktivierende Tätigkeit

370 €

Auszubildende

330 €

Weitere Beschäftigte

190 €

FSJ- und BFD-Freiwillige

60 €

 

Anspruch hatten Beschäftigte der Langzeitpflege, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 mindestens drei Monate tätig und am Stichtag 30. Juni 2022 noch beschäftigt waren, inklusive Auszubildender, Freiwilliger sowie Leih- und Werkvertragskräfte. Die Einrichtungen mussten die Prämie bis spätestens 31. Mai 2023 auszahlen.

 

§ 3 Nr. 11b EStG – die Steuerbefreiung

Parallel dazu konnten Arbeitgeber gemäß § 3 Nr. 11b EStG freiwillige Corona-Sonderzahlungen bis zu 4.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Diese Steuerbefreiung galt für einen deutlich breiteren Kreis als die gesetzliche Prämie: nicht nur für Beschäftigte der Langzeitpflege, sondern auch für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber entschied sich freiwillig für die Zahlung. Steuerfrei war die Sonderzahlung allerdings nur bei Auszahlung bis zum 31. Dezember 2022.

 

Seitdem ist der Pflegebonus Geschichte. Spätere Zahlungen unter diesem Titel sind regulär steuer- und beitragspflichtig. Genau das führt zur Frage, die sich 2026 viele stellen: Gibt es noch einen Pflegebonus?

 

Gibt es 2026 noch einen Pflegebonus?

Die kurze Antwort: Nein. Stand Juni 2026 ist kein neuer staatlicher Pflegebonus beschlossen oder angekündigt. Der Corona-Pflegebonus war eine befristete Krisenmaßnahme. Seit dem Auslaufen der Steuerfreiheit gibt es auf Bundesebene keine vergleichbare gesetzliche Sonderzahlung mehr.

 

Wer 2026 nach „Pflegebonus“ sucht, stößt jedoch schnell auf widersprüchliche Angaben. Das hat 2 Gründe:

 

  • Österreich-Verwechslung: In Österreich ist der Pflegebonus ein nach wie vor aktiver Geldtopf (etwa der Angehörigenbonus und Landes-Pflegeboni). Für Beschäftigte in Deutschland greift das nicht.
  • Begriffliche Unschärfe: Pflegebonus wird heute außerdem oft als Sammelbegriff für jede Form der Zusatzvergütung in der Pflege verwendet – von Tarifzulagen bis hin zu freiwilligen Arbeitgeberleistungen.

 

Denn die gute Nachricht: Auch ohne gesetzlichen Bonus gibt es 2026 wirksame Wege, Pflegekräfte zusätzlich und steuerfrei zu vergüten. Und sie werden für Arbeitgeber immer wichtiger. Warum, zeigt ein Blick auf die Lage in der Pflege.

 

Warum ist das Thema Zusatzvergütung in der Pflege so relevant?

Die Pflege steckt in einem strukturellen Engpass, der sich immer weiter verschärft. Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass bis 2049 je nach Szenario zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Gleichzeitig steigt durch die alternde Gesellschaft der Pflegebedarf weiter. Wer Pflegekräfte gewinnen und halten will, muss also mehr bieten als das Tarifgehalt.

 

3 Faktoren machen eine Zusatzvergütung zum entscheidenden Hebel:

 

  • Belastung und Fluktuation: Schicht- und Wochenenddienste, körperliche und emotionale Beanspruchung führen zu einer hohen Wechselbereitschaft des Personals. Jede Kündigung kostet Einarbeitung, Wissen und Teamstabilität.
  • Begrenzter Tarifspielraum: Das Grundgehalt ist tariflich gedeckelt. Wertschätzung über den Tarif hinaus lässt sich kaum über das Gehalt selbst ausdrücken – wohl aber über zusätzliche, steuerfreie Leistungen.
  • Wettbewerb um Fachkräfte: Wenn mehrere Einrichtungen nach demselben TVöD zahlen, entscheiden die Extras. Ein spürbarer monatlicher Zuschuss kann den Ausschlag geben, für welches Haus sich eine examinierte Fachkraft entscheidet.

 

Das Grundgehalt allein reicht häufig dafür nicht aus. Wie viel der Tarif tatsächlich hergibt und wo sein Spielraum endet, zeigt der Blick auf die Vergütung in der Pflege.

 

Vergütung in der Pflege 2026: Wie hoch ist das Gehalt einer Pflegekraft?

Wie viel eine Pflegekraft verdient, hängt von der Qualifikation und davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Tarifgebundene Einrichtungen – etwa Kommunen, viele Kliniken, Wohlfahrtsverbände – zahlen nach dem TVöD-P, dem Tarifvertrag für den Pflegedienst. Private Träger verhandeln frei. 

 

Die Eingruppierung läuft über die Entgeltgruppen P 5 bis P 16, das Gehalt steigt mit der Berufserfahrung. So sehen die Monatsbruttowerte ab 1. Mai 2026 laut der aktuellen Entgelttabelle TVöD-P aus – inklusive der jüngsten Tariferhöhung von +2,8 %:

 

Entgeltgruppe

Typische Tätigkeit

Monatsbrutto (Spanne)

P 5

Pflegehilfskraft

2.907 – 3.629 €

P 7

Examinierte Pflegefachkraft (Einstieg)

3.510 – 4.305 €

P 8

Pflegefachkraft (Regeleingruppierung)

3.701 – 4.489 €

P 9

Pflegefachkraft mit erweiterten Aufgaben

3.992 – 4.662 €

P 12

Stationsleitung

4.657 – 5.493 €

P 16

Pflegedienstleitung

5.240 – 6.938 €

 

Doch das Tabellenentgelt ist nur die Basis. Wer Pflegekräfte darüber hinaus belohnen will, hat dafür 2 Hebel zur Verfügung: 

 



Welche Zulagen und Zuschläge gibt es in der Pflege?

Ein großer Teil der Vergütung läuft über Zulagen und Zuschläge. Der Unterschied:

 

  • Zulagen sind feste Monatsbeträge.
  • Zuschläge hängen an der konkreten Arbeitszeit und werden anteilig pro Stunde berechnet.

 

Die festen Zulagen (TVöD-Pflege Zulagen 2026):

 

Zulage

Höhe

Allgemeine Pflegezulage (P 5–P 16)

141,82 €/Monat

Schichtzulage (ständige Schichtarbeit)

100 €/Monat

Wechselschichtzulage

250 €/Monat

 

Die Zeitzuschläge vergüten die Arbeit zu ungünstigen Zeiten und werden als Prozentsatz des Stundenentgelts gezahlt (§ 8 TVöD):

 

Zuschlag

Höhe

Nachtarbeit

20 % je Stunde

Sonntagsarbeit

25 % je Stunde

Feiertagsarbeit

135 % je Stunde (ohne Freizeitausgleich)

 

So viel der Tarif auch herausholt, mit Gehalt, Zulagen und Zuschlägen ist sein Spielraum weitgehend ausgereizt. Hier kommt der zweite Hebel ins Spiel, die eigentliche Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers.

 

Besondere Zusatzleistungen in der Pflege mit become.1

Über Tarif, Zulagen und Zuschläge hinaus haben Arbeitgeber einen wirkungsvollen Hebel in der Hand: freiwillige, steuerfreie Benefits. Sie wirken Monat für Monat netto im Geldbeutel deiner Pflegekräfte, sind planbar in der Kostenstruktur und bauen Bindung strukturell auf – genau das, was eine einmalige Sonderzahlung nie leisten konnte.

 

Mit become.1 kombinierst du diese Leistungen auf einer digitalen Plattform. Die wichtigsten Bausteine für die Pflege:

 

  • Sachbezugskarte – 50 Euro steuerfrei jeden Monat: Zusätzlich zum Gehalt, einsetzbar an über 100 Millionen Mastercard-Akzeptanzstellen. Der direkteste Weg, jeden Monat spürbar mehr netto zu geben.
  • Firmenfitness – bis 600 Euro im Jahr steuerfrei: Gerade bei der hohen körperlichen und psychischen Belastung in der Pflege ein Benefit, der Gesundheit und Wertschätzung verbindet.
  • Erholungsbeihilfe: Ein steuerbegünstigter Zuschuss für Urlaub und Erholung – passend für einen Beruf, in dem Regeneration zählt.
  • Mobilitätsbudget und Bike-Leasing: Deutschlandticket, Jobticket oder das E-Bike für den Arbeitsweg im Schichtdienst.
  • KiTa-Zuschuss: Ideal für Pflegekräfte mit kleinen Kindern, die Schichtdienst und Familie vereinbaren.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Baut langfristige Sicherheit auf und bindet über Jahre.

 

Für tarifgebundene Einrichtungen ist ein Detail besonders interessant: Über § 18a TVöD lässt sich das Leistungsentgelt-Budget in genau solche steuerfreien Sachbezüge umwidmen – ein leistungsunabhängiges Anreizsystem, das allen Pflegekräften gleichermaßen zugutekommt.

 

Die Abwicklung läuft komplett digital: become.1 ist ISO/IEC 27001 zertifiziert, DSGVO-konform und betreibt die Serverstandorte ausschließlich in Deutschland und der EU. Die Anbindung an die gängigen HR- und Lohnsysteme ist in kurzer Zeit eingerichtet.

 

Du willst deinen Pflegekräften 2026 mehr bieten als den Tarif? Vereinbare jetzt eine kostenlose Demo und wir zeigen dir das passende Benefit-Paket für dein Team.

INHALTSVERZEICHNIS

FAQ

Wie hoch ist die Pflegezulage im TVöD Pflege ab Mai 2026?

Die allgemeine Pflegezulage liegt ab 1. Mai 2026 bei 141,82 Euro pro Monat – und zwar zusätzlich zum Tabellenentgelt und unabhängig von der Erfahrungsstufe. Sie ist damit ein fester Gehaltsbestandteil, der jede Pflegekraft von P 5 bis P 16 gleichermaßen erreicht. Wer im Schicht- oder Wechselschichtdienst arbeitet, bekommt darüber hinaus 100 beziehungsweise 250 Euro monatlich.

Wann bekommen Pflegekräfte mehr Geld 2026?

Die nächste Erhöhung greift automatisch zum 1. Mai 2026: plus 2,8 Prozent auf das Tabellenentgelt. Das ist die zweite und letzte Stufe des Tarifabschlusses von 2025, dessen Laufzeit am 31. März 2027 endet. Ob es danach mehr Geld gibt, entscheidet die nächste Tarifrunde. Zusätzliche Leistungen über den Tarif hinaus liegen dagegen jederzeit in der Hand des Arbeitgebers.

Wurde der Pflegebonus versteuert?

Nein, solange die Auszahlung bis zum 31. Dezember 2022 erfolgte, war der Corona-Pflegebonus nach § 3 Nr. 11b EStG bis 4.500 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig: Diese steuerliche Frist (31.12.2022) wird oft mit der Auszahlungsfrist der Einrichtungen nach § 150a SGB XI (31.5.2023) verwechselt. Wer den Bonus erst nach Ablauf der Steuerfrist erhielt, musste ihn voll versteuern.

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