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Für Arbeitgeber ist das 25-jährige Arbeitsjubiläum die perfekte Chance, mal richtig Wertschätzung zu zeigen. Wie wär’s mit einer Sonderzahlung, steuerfreien Prämien oder smarten Benefits als Extra zum Gehalt?
Wie du dieses besondere Mitarbeiterjubiläum clever, modern und steuerlich attraktiv gestaltest, erfährst du hier.
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25 Jahre Dienstjubiläum: das Wichtigste in Kürze |
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Steuerfreie Zuwendungen clever nutzen: |
Fünftelregelung ab 2025 nur über Steuererklärung: |
Wertschätzung mit individuellen Benefits zeigen: |
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Sachgeschenke bis zu 60 € sind steuerfrei, während Prämien über 60 € mit 25 % pauschalversteuert werden können. |
Die Fünftelregelung zur Steuervergünstigung bei Einmalzahlungen wird seit 2025 nicht mehr direkt durch den Arbeitgeber angewendet, sondern nur noch im Rahmen der Einkommensteuer. |
Persönliche Geschenke oder steuerfreie Gutscheine steigern die Anerkennung gegenüber dem langjährigen Mitarbeiter nachhaltig. |
Die Jubiläumszuwendung ist ein Dankeschön für viele Jahre Einsatz, zum Beispiel zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Sie ist freiwillig, kann aber viel Wirkung zeigen: ob als Geldprämie, Sachleistung oder steuerfreier Gutschein.
Clever gestaltet, lässt sich das Ganze sogar steuerlich optimieren, etwa steuerfrei bis 60 € oder pauschal mit 25 %.
Und ganz ehrlich: Wer 25 Jahre Teil des Unternehmens ist, verdient mehr als einen Händedruck. Eine gut platzierte Sonderzahlung oder ein smarter Sachbezug zeigen, wie sehr Arbeitgeber diesen Einsatz ihrer Mitarbeiter schätzten.
Wenn es um Jubiläumsgeld und Sonderzahlungen zum 25-jährigen Dienstjubiläum geht, lohnt sich ein genauer Blick auf die Steuerregeln. Denn je nachdem, wie die Prämie gestaltet ist, kann sie steuerfrei, pauschal versteuert oder voll lohnsteuerpflichtig sein.
Du willst ganz unkompliziert und steuerfrei gratulieren? Dann ist ein Sachgeschenk bis 60 € die charmanteste Lösung. Ob Gutschein, Präsent oder kleine Dienstleistung, alles geht, solange es kein Bargeld ist und zusätzlich zum Gehalt kommt.
Wichtig: Die 60 €-Grenze gilt pro Anlass, also z. B. fürs Arbeitsjubiläum. Und das Beste: Zum Geburtstag darf’s nochmal was geben!
Aber Achtung: Wird der Betrag überschritten, ist alles steuerpflichtig, es sei denn, du greifst zur Pauschalversteuerung.
Du willst ein bisschen größer auffahren, zum Beispiel mit einer Prämie über 60 €? Kein Problem! Dann kannst du als Arbeitgeber den geldwerten Vorteil einfach pauschal mit 25 % Lohnsteuer versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 1a EStG).
Das lohnt sich vor allem, wenn du deinen Mitarbeitenden eine finanzielle Anerkennung ermöglichen willst, ohne dass bei ihnen der Großteil in Steuern verschwindet.
Win-win!
Wenn zum 25-jährigen Dienstjubiläum eine größere Prämie ausgezahlt wird, kann die sogenannte Fünftelregelung helfen, Steuern zu sparen.
Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Die Einmalzahlung wird so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt und das drückt den Steuersatz.
Aber aufgepasst: Seit dem 01.01.2025 gilt eine neue Regel. Die steuerliche Vergünstigung bei Einmalzahlungen, also auch beim Jubiläumsgeld, gibt’s nur noch über die Steuererklärung beim Finanzamt.
Für Arbeitgeber wird’s damit einfacher:
Sie müssen die Jubiläumsprämie einfach ganz normal als „sonstige Bezüge“ versteuern und den Betrag in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, da wo „Arbeitslohn für mehrjährige Tätigkeit“ steht.
Die Fünftelregelung selbst prüfen? Muss nicht mehr sein.
Der Mitarbeitende kann sich den Vorteil später selbst holen über die Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt rechnet dann so, als ob die Sonderzahlung zum 25-jährigen Dienstjubiläum auf fünf Jahre verteilt gezahlt wurde.
Und weil dadurch der Spitzensteuersatz gemildert wird, bleibt am Ende mehr Netto vom Brutto.
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Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2025 Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren gestrichen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitgeber die Fünftelregelung bei Jubiläumszuwendungen daher nicht mehr anwenden. Was sich geändert hat:
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Nicht immer muss es eine Geldprämie sein: Auch eine Betriebsfeier ist eine stilvolle und steuerlich attraktive Art, ein 25-jähriges Dienstjubiläum zu würdigen.
Laut § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG dürfen Arbeitgeber bis zu 110 € pro Mitarbeiter und Anlass steuerfrei in die Feier stecken, ob für Essen, Drinks, Deko, Musik oder sogar eine Übernachtung.
Wichtig: Der Betrag gilt brutto, also inklusive Umsatzsteuer. So kannst du das 25-jährige Dienstjubiläum nicht nur wertschätzend, sondern auch steuerlich attraktiv gestalten und dabei gemeinsam mit dem Team anstoßen!
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Tipp Kombinierst du eine Feier mit einem kleinen steuerfreien Sachgeschenk von bis 60 €, erreichst du mit wenig Aufwand maximale Wertschätzung bei minimaler Steuerbelastung. Mit become.1 kannst du alle steuerfreien Leistungen rund um Jubiläen und Anlässe bequem digital erfassen, verwalten und dokumentieren – für ein sicheres Handling und ein starkes Unternehmensimage. |
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Art der Zuwendung |
Steuerregelung |
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Sachgeschenk bis 60 € |
Steuerfrei |
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Sachgeschenk über 60 € |
25 % Pauschalsteuer möglich |
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Fünftelregelung |
Auf 5 Jahre verteilt, ab 2025 nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt |
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Feier mit Kollegen (bis 110 €/Person) |
Steuerfrei als Betriebsveranstaltung |
Wer im öffentlichen Dienst 25 Jahre im Einsatz war, darf mit Anerkennung rechnen, gesetzlich geregelt, aber je nach Status, Bundesland und Tarifvertrag unterschiedlich hoch.
Laut Dienstjubiläumsverordnung (DJubV) bekommen Bundesbeamte, Soldaten und Richter im Bundesdienst eine steuerpflichtige Jubiläumszuwendung – plus eine offizielle Dankurkunde. Die Höhe richtet sich nach der Länge der Dienstzeit:
Gut zu wissen: Die Zahlung gibt’s unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Dank Gleichbehandlungsgrundsatz werden Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt.
Und: Laut § 29 TVöD gibt’s bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit sogar einen bezahlten freien Tag obendrauf, also auch noch ein kleines Zeitgeschenk.
Allerdings: Nicht überall ist das Jubiläumsgeld gesetzt. Einige Bundesländer, etwa Niedersachsen, NRW oder Rheinland-Pfalz, verzichten inzwischen komplett auf Jubiläumszahlungen im Beamtenbereich.
Dort entscheidet der jeweilige Dienstherr, ob und wie viel gezahlt wird.
Ein 25-jähriges Dienstjubiläum ist ein Meilenstein und verdient ein besonderes Geschenk.
Doch wie zeigt man echte Wertschätzung, ohne dass es wie ein Präsent von der Stange wirkt?
In der Praxis haben sich viele persönliche, kreative und steuerlich attraktive Ideen bewährt, die mehr sagen als tausend Worte und den Moment wirklich besonders machen.
“Die Erfahrung zeigt: Ein Obstkorb oder ein Blumenstrauß sind nett, aber nach 25 Jahren Einsatz darf es ruhig etwas Persönlicheres und Wertvolleres sein.”
“Tipp aus der Praxis: Je flexibler und persönlicher das Geschenk, desto größer die Wirkung.”
Wenn du als Arbeitgeber steuerliche Vorteile nutzen willst, setz am besten auf Sachzuwendungen bis 60 €, zum Beispiel einen Gutschein. Alles, was darüber liegt, kannst du ggf. mit 25 % pauschal versteuern.
Das perfekte Geschenk zum 25. Mitarbeiterjubiläum muss also nicht teuer sein, aber es sollte persönlich, wertschätzend und ehrlich gemeint sein.
Denn am Ende zählt vor allem eins: die Geste.
Noch keine Idee für die Glückwunschkarte zum 25. Mitarbeiterjubiläum?
Hier findest du eine Vorlage für Glückwünsche zum Dienstjubiläum für Mitarbeiter, ideal für Glückwunschkarten, Reden oder Dankesbriefe. Perfekt, um einem treuen Mitarbeiter für seinen Einsatz und diesen besonderen Meilenstein zu danken.
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Mit become.1 machst du es dir als Arbeitgeber leicht, besondere Anlässe wie das 25-jährige Dienstjubiläum individuell, wertschätzend und steuerlich attraktiv zu gestalten.
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Besonders praktisch: Die become.1 Card eröffnet dir dabei maximale Flexibilität:
Du stellst deinen Mitarbeitenden steuerfreie Beträge, bis zu 50 € monatlich oder 60 € pro Anlass, direkt zur Verfügung.
Wie sie das Guthaben nutzen, entscheiden sie selbst: Ob Shopping, Tanken, Restaurantbesuche oder Freizeitaktivitäten, mit über 100 Einlösestellen aus den Bereichen Lifestyle, Fitness und Streaming ist für jeden etwas dabei.
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Ein Dienstjubiläum ist ein Jubiläum der Betriebszugehörigkeit, bei dem ein Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl an Jahren im selben Unternehmen beschäftigt ist – z. B. 25 Jahre.
Ein Firmenjubiläum bezeichnet den Jahrestag der Unternehmensgründung – z. B. das 50-jährige Bestehen der Firma.
Ja, Teilzeitkräfte haben grundsätzlich denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte – sofern der Arbeitgeber Jubiläumsgeld gewährt.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung ergeben.
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