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13. Monatsgehalt: Das Wichtigste in Kürze
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Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Gehaltszahlung, die einmal im Jahr zu den 12 regulären Monatsgehältern fließt, in der Regel in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts. Rechtlich gilt es als Entgelt für die bereits geleistete Arbeit des Jahres, nicht als großzügiges Extra obendrauf.
Die Auszahlung erfolgt meist im November oder Dezember, häufig zusammen mit dem regulären Gehalt. Der genaue Termin steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Der Auszahlungsmonat entscheidet allerdings, in welchem Kalenderjahr die Sonderzahlung steuerlich zählt. Das kann sich auf deine Jahressteuer auswirken.
Wer unter dem Jahr ins Unternehmen eintritt oder es verlässt, bekommt das 13. Gehalt in der Regel anteilig, also für jeden vollen Monat im Unternehmen 1/12. Ein Beispiel: Wer im Juli startet, hat bis Dezember 6 Monate gearbeitet und damit Anspruch auf 6/12, also die Hälfte.
Einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt gibt es nicht. Einen Anspruch hast du nur dann, wenn er schriftlich oder durch betriebliche Praxis begründet ist. Die häufigsten Grundlagen:
Findet sich in keiner dieser Quellen etwas, besteht kein Anspruch. Dann ist die Zahlung freiwillig.
Das 13. Gehalt und Weihnachtsgeld werden im Alltag oft gleichbedeutend verwendet, rechtlich sind sie aber nicht dasselbe.
Kriterium | 13. Monatsgehalt | Weihnachtsgeld |
|---|---|---|
Charakter | Gegenleistung für geleistete Arbeit (Entgeltcharakter) | oft freiwillige Leistung |
Höhe | in der Regel ein volles Bruttomonatsgehalt | variabel, häufig 50 bis 100 % eines Monatsgehalts |
Anspruchsgrundlage | Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung | meist freiwillig, aber auch Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung |
Steuer und Sozialabgaben | voll pflichtig | voll pflichtig |
Wie stark die Zahlung vom Tarifvertrag abhängt, zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs: 51 % aller Beschäftigten in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag sind es 77 %, ohne Tarifvertrag nur 41 %.
Eine verbreitete Annahme lautet, das 13. Gehalt sei steuerfrei oder werde günstiger besteuert. Das stimmt nicht. Sowohl das 13. Monatsgehalt als auch das Weihnachtsgeld zählen zum Arbeitslohn und werden als sogenannter sonstiger Bezug versteuert. Vom Brutto gehen also die üblichen Abzüge ab:
Dazu kommt ein wichtiger Effekt: Die Einmalzahlung erhöht dein Einkommen im Auszahlungsmonat sprunghaft. Weil die Lohnsteuer progressiv ist, kann der prozentuale Abzug auf die Sonderzahlung höher ausfallen als auf dein normales Monatsgehalt. Netto bleibt deshalb oft weniger übrig, als die Bruttohöhe vermuten lässt.
Wie hoch dein 13. Gehalt ausfällt, hängt davon ab, wie es im Vertrag definiert ist. 2 Varianten sind üblich:
Wer nicht das ganze Jahr im Unternehmen war, bekommt das 13. Gehalt anteilig. Die Formel ist einfach:
Anteiliges 13. Gehalt = Bruttomonatsgehalt ÷ 12 × Anzahl der gearbeiteten Monate
Ein Beispiel mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 EUR:
Situation | Berechnung | 13. Gehalt |
|---|---|---|
Ganzes Jahr im Unternehmen | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
Eintritt im Juli (6 Monate) | 6/12 × 3.000 EUR | 1.500 EUR |
Eintritt im Oktober (3 Monate) | 3/12 × 3.000 EUR | 750 EUR |
Die Beträge oben sind Bruttowerte. Wie viel davon netto auf deinem Konto landet, hängt von deiner Steuerklasse, der Kirchensteuerpflicht und deinem übrigen Jahreseinkommen ab. Eine pauschale Zahl können wir daher nicht nennen.
Weil das 13. Gehalt eine Gegenleistung für geleistete Arbeit ist, richtet sich der Anspruch in den meisten Sonderfällen danach, wie lange du tatsächlich im Unternehmen warst. Die wichtigsten Konstellationen:
Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich in all diesen Fällen, denn die konkrete Regelung entscheidet.
Ob sich das 13. Monatsgehalt lohnt, hängt von der Perspektive ab. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sieht die Rechnung unterschiedlich aus.
Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Planbare Zusatzzahlung, die sich gut für größere Anschaffungen oder Rücklagen nutzen lässt. | Das 13. Gehalt wird voll versteuert und ist sozialabgabenpflichtig. |
In einem Monat landet spürbar mehr auf dem Konto. | Durch die progressive Lohnsteuer kann der Abzug im Auszahlungsmonat höher ausfallen. |
Gegenüber einem entsprechend höheren Grundgehalt entsteht bei gleichem Jahresbrutto kein steuerlicher Vorteil. |
Vorteile | Nachteile |
|---|---|
Die Kosten sind klar kalkulierbar und oft tariflich oder vertraglich ohnehin gebunden. | Das 13. Gehalt ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Vom eingesetzten Euro kommt beim Mitarbeiter nur ein Teil an. |
Ein 13. Gehalt macht das Vergütungspaket attraktiver. |
Genau an den negativen Punkten setzt die Frage an, die sich immer mehr Arbeitgeber stellen: Geht das auch effizienter?
Das 13. Gehalt ist beliebt, aber teuer erkauft: Vom Bruttobetrag bleibt nach Steuern und Sozialabgaben oft weniger als die Hälfte beim Mitarbeiter übrig und für dich als Arbeitgeber kommen Lohnnebenkosten obendrauf. Es gibt einen Hebel, der pro eingesetztem Euro mehr Netto beim Team ankommen lässt: steuerfreie Benefits.
Der Mechanismus ist einfach. Bestimmte Leistungen sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Beim Mitarbeiter kommt der volle Betrag an, nicht nur der Rest nach Abzügen.
Wichtig: Ein steuerfreier Benefit ersetzt kein volles 13. Gehalt eins zu eins, dafür sind die Beträge zu unterschiedlich. Es geht dabei um etwas anderes. Wenn du das Netto deines Teams erhöhen oder die Mitarbeiterbindung stärken willst, holt ein steuerfreier Benefit pro eingesetztem Euro mehr heraus als eine voll versteuerte Gehaltserhöhung oder Sonderzahlung.
Eine Sachbezugskarte mit bis zu 50 EUR im Monat zum Beispiel kommt vollständig beim Mitarbeiter an. Viele Arbeitgeber kombinieren daher beides: das 13. Gehalt dort, wo es vertraglich oder tariflich gilt, und steuerfreie Benefits als effizienten Zusatzhebel obendrauf.
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Pauschal lässt sich das nicht sagen, es kommt auf die vertragliche Ausgestaltung an. Steuerlich gibt es keinen Unterschied: Beide sind Sonderzahlungen und werden voll versteuert. Entscheidend ist, was im Vertrag steht und wie hoch die Zahlung ausfällt.
Ja. Es zählt als Arbeitslohn zum Bruttojahreseinkommen und fließt in die Jahressteuer ein.
Nicht direkt. Über die Einkommensteuererklärung kann sich deine Jahressteuer aber anpassen und bei zu viel gezahlter Steuer gibt es eine Erstattung.
Eine weitere jährliche Sonderzahlung, die manche Arbeitgeber zusätzlich leisten, oft im Sommer. Sie wird nach denselben Grundsätzen geregelt und versteuert wie das 13. Gehalt.
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