Flexible Sachbezüge: Firmenfitness, Sachbezugskarten, digitale Gutscheine und persönliche Anlässe.
Die Wahl aus 3 Benefits wie Essenszuschuss oder Deutschland-Ticket als flexible Lösung für dein Team.
Alle Benefits von Gutscheinen bis Internetzuschuss in einem Paket.
Benefits flexibel kombinieren, damit sie zu euren Bedürfnissen passen.
Das Mobilitätsbudget bietet eine flexible Alternative zum Dienstwagen. Es hat steuerliche Vorteile, da es teilweise steuerfrei oder pauschal besteuert werden kann, was zu höheren Netto-Vorteilen im Vergleich zu Gehaltserhöhungen führt.
Das Mobilitätsbudget stärkt die Mitarbeiterbindung durch flexible, nachhaltige Mobilitätsoptionen. Arbeitnehmer profitieren von höherem Netto-Einkommen dank der steuerlichen Erleichterung.
Das Mobilitätsbudget kann individuell angepasst werden, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden, sei es durch Tankgutscheine, Jobtickets oder Fahrradleasing.
Das Mobilitätsbudget ist ein monatlicher Zuschuss, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die berufliche und oft auch private Mobilität zur Verfügung stellen können. Statt eines klassischen Dienstwagens erhalten Mitarbeiter einen festen Betrag, den sie flexibel für verschiedene Verkehrsmittel einsetzen können – sei es für den öffentlichen Nahverkehr, Fahrrad-Leasing, Tankkosten oder Carsharing.
Die gesetzlichen Regelungen für das Mobilitätsbudget sind in verschiedenen Gesetzen verankert:
Unternehmen können über das Mobilitätsbudget verschiedene Verkehrsmittel finanzieren – vom öffentlichen Personennahverkehr über das Fahrrad bis hin zum Tanken.
Ab dem 01.01.2026 kostet das Deutschlandticket 63 € und darf steuer- und sozialabgabenfrei nach § 3 Nr. 15 EStG bezuschusst werden. Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 % der Ticketkosten, kann – bei einem Rahmenvertrag mit einem Verkehrsunternehmen – zusätzlich der 5-%-Rabatt greifen. Dann kostet das Deutschlandticket als Jobticket nur 59,85 €. Das Deutschlandticket gilt übrigens für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dieser ist komplett steuerfrei, auch außerhalb der 50-Euro-Grenze. Dazu zählen Regionalzüge, Straßenbahnen, U-Bahnen und Linienbusse.
Zum öffentlichen Fernverkehr zählen ICE, IC, EC und Fernbusse. Anders als beim ÖPNV sind Fernverkehrsfahrten nur dann steuerfrei, wenn sie sich auf den Arbeitsweg beziehen, private Fahrten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei become.1 gibt es allerdings auch für Flixtrain oder Flixbus Gutscheine, die über den steuerfreien Sachbezug laufen. Diese sind nicht zweckgebunden und können sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Wochenendtrips genutzt werden – komplett steuerfrei.
Für Mitarbeiter, die auf das Auto angewiesen sind, ist ein monatlicher Tankgutschein von bis zu 50 € eine attraktive Option. Dieser fällt unter den steuerfreien Sachbezug und kann unabhängig von anderen Zuschüssen gewährt werden.
Für Angestellte, die gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, bietet sich ein steuerfreies Dienstfahrrad an. Ob klassisches Fahrrad oder E-Bike: Bike-Leasing ist kostenneutral für den Arbeitgeber (0,00 €) und über die Gehaltsumwandlung bis zu 70 % günstiger für Arbeitnehmer.
Für kurze Strecken in der Stadt ist der E-Scooter eine praktische und schnelle Alternative. Auf der become.1-Plattform wird die Nutzung von E-Scootern als alternative Mobilitätsform über den Fahrtkostenzuschuss gemäß § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b EStG abgerechnet. Dabei gibt der Mitarbeiter die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an, und die Berechnung erfolgt automatisch mit 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke. Der Arbeitgeber versteuert den Zuschuss pauschal mit 15 %, Sozialabgaben fallen nicht an. Für den Mitarbeiter kommt der volle Betrag ohne weitere Abzüge an.
Carsharing ist besonders attraktiv für Mitarbeiter, die nur gelegentlich ein Fahrzeug benötigen und sich die Kosten eines eigenen Autos sparen möchten. Da Carsharing keine öffentliche Verkehrsform ist, läuft der Zuschuss ebenfalls über den Fahrtkostenzuschuss.
Schon gewusst?
Die Klimakosten steigen kontinuierlich:
Der CO₂-Preis für Benzin und Diesel lag 2021 bei 25 € pro Tonne und wurde anschließend in jährlichen Schritten von etwa 10 € erhöht – 2025 auf 55 €. Bis 2027 ist gesetzlich ein weiterer Anstieg auf mindestens 65 € vorgesehen.
Damit ist das Mobilitätsbudget vor allem in Form von Tankgutscheinen finanziell eine große Entlastung.
Verkehrsmittel | Steuerliche Behandlung |
Deutschlandticket/Jobticket | Steuerfrei mit 5 % Rabatt bei ≥ 25 % AG-Zuschuss |
ÖPNV | Steuerfrei |
Fernverkehr | Steuerfrei nur für den Arbeitsweg |
Tankgutschein | Steuerfrei bis 50 €/Monat (Sachbezug) |
Dienstrad | Steuerfrei |
Carsharing, E-Scooter | Fahrtkostenzuschuss: 0,38 €/km, 15 % pauschal versteuert, sozialabgabenfrei |
Die steuerliche Behandlung des Mobilitätsbudgets variiert:
Über den Sachbezug können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 € steuerfrei zur Verfügung stellen – etwa in Form von Tankgutscheinen, Prepaid-Karten oder Guthaben für Mobilitätsanbieter (z. B. Flixbus/Flixtrain).
Voraussetzungen:
Gemäß § 4 LStDV haben Unternehmen ein Wahlrecht, ob sie Sachbezüge in die Lohnbuchhaltung aufnehmen oder nicht. become.1 macht diesen Prozess besonders einfach:
Durch die detaillierte Rechnungsstellung mit dedizierter Auflistung aller zugeflossenen Sachbezüge nach Personalnummer im Rechnungsanhang ist alles transparent dokumentiert. Das erspart Unternehmen aufwendige Korrekturen und Nachberechnungen in der Lohnabrechnung.
Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei – unabhängig von der Höhe.
Voraussetzungen:
Gut zu wissen: Eine private Nutzung des ÖPNV-Tickets (z. B. am Wochenende) ist steuerlich unschädlich.
Der Arbeitgeber kann dann Sachzuwendungen nach § 37b EStG mit 30 % pauschal versteuern und so seinen Mitarbeitern den vollen Betrag netto auszahlen. Die Pauschalsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer trägt der Arbeitgeber.
Voraussetzungen:
Schon gewusst?
Mit become.1 ist es möglich, noch mehr aus dem Mobilitätsbudget herauszuholen:
59,85 € (ÖPNV-Zuschuss, z. B. Jobticket, steuerfrei)
+ 50,00 € (Sachbezug, z. B. Tankgutschein, steuerfrei)
= 109,85 € netto pro Monat
Der Mitarbeiter erhält den vollen Betrag ohne Abzüge.
Jeder Arbeitsweg ist anders. Das Mobilitätsbudget entfaltet seinen Vorteil genau dadurch, dass es sich an die individuelle Lebenssituation anpasst.
Zwei Beispiele aus der Praxis:
Situation: Lisa arbeitet als Junior Marketing Managerin in der Münchner Innenstadt. Sie wohnt in einer WG in Schwabing, hat keinen Führerschein und fährt täglich mit der U-Bahn ins Büro. Am Wochenende ist sie am liebsten in den Bergen unterwegs und hat sich deshalb über become.1 ein E-Bike geleast.
So nutzt Lisa ihr Mobilitätsbudget:
Baustein | AG-Betrag | Steuerliche Behandlung |
Deutschlandticket (mit 5 % Rabatt) | 59,85 € | Steuerfrei über ÖPNV-Zuschuss |
Bike-Leasing (E-Bike) | 0,00 € (AG-Kosten) | Kostenneutral für den Arbeitgeber über Gehaltsumwandlung, bis zu 70 % günstiger für Lisa |
Gesamt | 59,85 € | Komplett steuerfrei |
Lisas Vorteil: Lisa hat dank des Mobilitätsbudgets 59,85 € mehr netto pro Monat zur Verfügung, das sind 718,20 € im Jahr. Zusätzlich spart sie mit dem Dienstrad-Leasing über become.1 bis zu 70 % im Vergleich zum Privatkauf ihres E-Bikes. Das Dienstrad-Leasing ist für ihren Arbeitgeber komplett kostenneutral (0,00 €) und Lisa bekommt einen weltweiten Rundum-Schutz inklusive.
Situation: Thomas arbeitet als Teamleiter in der Produktion eines mittelständischen Unternehmens am Berliner Stadtrand. Er wohnt mit seiner Familie in einem Dorf, 35 km vom Arbeitsplatz entfernt. Thomas teilt sich das Auto mit seiner Frau. An Tagen, an denen sie den Wagen braucht, steigt Thomas flexibel auf die Regionalbahn um.
So nutzt Thomas sein Mobilitätsbudget:
Baustein | AG-Betrag | Steuerliche Behandlung |
Tankgutschein | 50,00 € | Steuerfrei über Sachbezug |
Deutschlandticket | 59,85 € | Steuerfrei über ÖPNV-Zuschuss |
Gesamt | 109,85 € | Komplett steuerfrei |
Thomas’ Vorteil: Über die become.1-Plattform kann Thomas zusätzlich zum ÖPNV-Zuschuss einen 50-€-Gutschein pro Monat für den Tankgutschein oder für ausgewählte Mobilitätspartner einlösen – darunter Flixbus, Flixtrain, Uber, Europcar oder Lucky Bike. Damit ist er maximal flexibel.
Eine der häufigsten Fragen von HR-Verantwortlichen: Lohnt es sich mehr, Mitarbeitern eine klassische Gehaltserhöhung zu geben – oder ein steuerfreies Mobilitätsbudget?
Die Antwort zeigt sich am besten mit den konkreten Zahlen unserer beiden Personas:
Lisas Mobilitätsbudget von 59,85 € (Deutschlandticket) ist komplett steuerfrei. Dazu kommt ihr E-Bike über das Dienstrad-Leasing von become.1, das ihren Arbeitgeber keinen Cent extra kostet.
Damit ihr der gleiche Betrag von 59,85 € über eine klassische Gehaltserhöhung netto ausgezahlt wird, müsste der Arbeitgeber ihr Brutto um ca. 115 € anheben. Die Arbeitgeberkosten lägen dann bei etwa 138 € inkl. Nebenkosten.
Oder anders betrachtet: Gibt der Arbeitgeber die gleichen 59,85 € als Brutto-Gehaltserhöhung, kommen bei Lisa nur rund 31 € netto an. Die Nettoeffizienz einer Gehaltserhöhung liegt bei nur 52 %, beim Mobilitätsbudget sind es 100 %.
Und das E-Bike gibt es mit dem Mobilitätsbudget von become.1 obendrauf, ohne zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber und um 70 % günstiger für sie. Das wäre mit einer Gehaltserhöhung generell nicht möglich.
Thomas’ Mobilitätsbudget von 109,85 € (Tankgutschein + Deutschlandticket) ist komplett steuerfrei. Für das gleiche Netto-Ergebnis über eine klassische Gehaltserhöhung müsste sein Arbeitgeber das Brutto um ca. 220 € anheben und wegen der AG-Nebenkosten ca. 264 € zahlen.
Thomas erhält zwar in beiden Fällen 109,85 € mehr netto, aber mit dem Mobilitätsbudget spart der Arbeitgeber rund 154 € pro Monat (ca. 1.848 € pro Jahr) gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung. Gleichzeitig bleibt Thomas maximal flexibel: An den meisten Tagen fährt er mit dem Auto und nutzt den Tankgutschein, an anderen Tagen steigt er auf die Regionalbahn um.
Oben siehst du am Beispiel von Lisa und Thomas, warum eine klassische Gehaltserhöhung für denselben Nettoeffekt meist deutlich teurer für den Arbeitgeber ist, weil darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.
Das Mobilitätsbudget ist eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In einem hart umkämpften Arbeitsmarkt sind zusätzliche Benefits ein klarer Wettbewerbsvorteil. Das Mobilitätsbudget zeigt Wertschätzung und macht dich als Arbeitgeber attraktiver.
Da das Mobilitätsbudget steuerlich begünstigt ist, fallen weniger Abgaben an als bei einer klassischen Gehaltserhöhung. Das bedeutet für dich als Arbeitgeber geringere Gesamtkosten bei gleichzeitig spürbaren Vorteilen für die Mitarbeiter.
Nutzen die Angestellten das Mobilitätsbudget statt Dienstwagen für umweltfreundliche Alternativen wie Fahrrad-Leasing oder das Deutschlandticket, förderst du klimafreundliches Pendeln und setzt ein starkes Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz in deinem Unternehmen.
Pendler, die täglich mit der Bahn zur Arbeit fahren, können mit einem Zuschuss das Deutschlandticket finanzieren und haben diese Kosten jeden Monat indirekt gespart. Das entspricht einem spürbaren Einkommensvorteil ohne Abzüge.
Wer auf dem Land lebt und täglich eine längere Strecke zur Arbeit fährt, profitiert von einem Tankgutschein. Für Mitarbeiter, die in der Stadt wohnen, ist ein Zuschuss für das Deutschlandticket sinnvoll. Und für kürzere Arbeitswege kann ein Fahrrad-Leasing die perfekte Wahl sein. So hat jeder die Möglichkeit, den Zuschuss optimal für seinen Arbeitsweg einzusetzen.
Im Gegensatz zur Pendlerpauschale, die erst mit der Steuererklärung am Jahresende wirksam wird, ist das Mobilitätsbudget eine monatliche Unterstützung. Arbeitnehmer müssen nicht auf eine spätere Erstattung warten, sondern können das zusätzliche Geld sofort für ihre Fahrtkosten nutzen.
Der klassische Dienstwagen war lange das Statussymbol unter den Corporate Benefits. Doch steigende Kosten und wachsender Nachhaltigkeitsdruck stellen Unternehmen vor die Frage: Lohnt sich der Firmenwagen noch – oder ist ein Mobilitätsbudget die bessere Alternative?
Kriterium | Dienstwagen | Mobilitätsbudget |
Monatliche Kosten AG | ca. 400 €, variiert stark, da abhängig von Leasing, Versicherung, Wartung, Kraftstoff | 50–150 € (je nach Modell und Umfang) |
Besteuerung AN | 1 % des Bruttolistenpreises/Monat | Steuerfrei bis 50 € (Sachbezug) bzw. steuerfrei für ÖPNV |
Lohnnebenkosten AG | Geldwerter Vorteil erhöht SV-Bemessungsgrundlage | Keine SV-Beiträge auf steuerfreien Sachbezug |
Verwaltungsaufwand | Hoch (Fuhrparkmanagement, Versicherung, Schadenabwicklung, Fahrtenbuch) | Gering (digitale Abrechnung über Plattform) |
Flexibilität | Gering – an ein Fahrzeug gebunden | Hoch – freie Verkehrsmittelwahl |
Nachhaltigkeit/CO₂ | Hoher CO₂-Ausstoß (bei Verbrenner) | Geringer CO₂-Fußabdruck durch ÖPNV, Fahrrad, Carsharing |
CSRD-Relevanz | Emissionen müssen dokumentiert und reduziert werden | Liefert automatisch CO₂-Daten und fördert nachhaltige Mobilität |
Aus finanzieller und ökologischer Sicht geht das Mobilitätsbudget als klarer Gewinner hervor. Ein Dienstwagen macht hauptsächlich bei einer hohen Außendienstquote Sinn, also wenn Mitarbeiter regelmäßig lange Strecken zurücklegen, häufig Kundentermine wahrnehmen oder Material transportieren müssen.
Unternehmen, die auf ein Mobilitätsbudget setzen, sparen nicht nur Kosten, sondern zeigen auch Verantwortung für eine grünere Zukunft und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Sie unterstützen aktiv die Verkehrswende, tragen zur CO₂-Reduktion bei und stärken ihr nachhaltiges Image – ein klarer Wettbewerbsvorteil in Zeiten steigender ESG-Anforderungen und wachsender Erwartungen von Kunden, Partnern und Talenten.
Es ist ideal zur Stärkung der Corporate Social Responsibility (CSR). Jede Fahrt mit der Bahn oder dem Fahrrad entlastet die Umwelt und bedeutet reduzierte Emissionen, weniger Stau und mehr Lebensqualität, besonders in Großstädten ein entscheidender Hebel.
Dementsprechend wird das Mobilitätsbudget zu einem entscheidenden Faktor im Employer Branding. Der Anteil der Angestellten, die vollständig im Homeoffice arbeiten, ist in den letzten Jahren stetig gesunken – viele Unternehmen setzen wieder stärker auf Präsenz.
Bei diesen Forderungen gilt es, den Arbeitnehmern entgegenzukommen: Laut Sixt finden 48 % der AN Unternehmen attraktiver, wenn sie passende Mobilitätsangebote bieten, 55 % interessieren sich dabei besonders für umweltfreundliche Alternativen.
Deine Mitarbeiter können das Mobility-Modul in der become.1-App auswählen, um ihre Fahrtkosten für verschiedene Verkehrsmittel einfach abzurechnen.
Fahrten mit dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr werden per Beleg-Upload eingereicht. Für alternative Verkehrsmittel wie Auto, Carsharing oder E-Scooter ist kein Beleg nötig – hier werden die Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf der Plattform hinterlegt und automatisch mit 0,38 € pro Kilometer berechnet.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erstattung im nächsten Monatsgehalt automatisch ausgezahlt. Die steuerliche Kategorisierung erfolgt automatisch über die Plattform.
Mobilität neu gedacht: Mit dem Mobilitätsbudget profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Ob Deutschlandticket, Fahrrad-Leasing oder Tankgutschein – deine Mitarbeiter entscheiden, wie sie das Budget nutzen möchten.
Anders als reine Mobilitätsanbieter ist become.1 eine ganzheitliche Benefits-Plattform. Das Mobilitätsbudget ist dabei nur ein Baustein – neben Essenszuschuss, Sachbezugskarte, Gesundheitsbonus, Internetzuschuss und vielen weiteren steuerfreien Zusatzleistungen. Alles in einer App, alles rechtssicher, alles automatisch abgerechnet.
Setze auf moderne Mobilität! Werde mit become.1 zum Arbeitgeber der Zukunft und gestalte den Arbeitsweg deines Teams smarter.
Die Mobilitätspauschale kann von allen Arbeitnehmern genutzt werden, egal ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob tätig sind.
Das Budget kann individuell festgelegt werden. Häufig genutzt werden 50 € für Tankgutscheine oder bis zu 63 € für das Deutschlandticket.
Ab 2026 beträgt die Fahrtkostenpauschale:
Pauschale Fahrtkostenzuschüsse unterliegen einer Lohnsteuerpauschale von 15 %, die vom Arbeitgeber getragen wird.
Ja, aber nur bei steuerfreier Gewährung (§ 3 Nr. 15 EStG). Erhält ein Mitarbeiter das Deutschlandticket als steuerfreien Arbeitgeberzuschuss, mindert dieser Betrag die Entfernungspauschale in der Steuererklärung.
Die Kürzung entfällt allerdings komplett, wenn der Arbeitgeber das Deutschlandticket nicht steuerfrei gewährt, sondern mit 30 % pauschal versteuert. Das lohnt sich vor allem für Mitarbeiter mit langen Pendelstrecken, die über die Entfernungspauschale eine hohe Steuererstattung erzielen.
Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Jobticket und Deutschlandticket:
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