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Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Das Wichtigste in Kürze
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Ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung, die die Mitarbeiter bei den täglichen Kosten für den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz entlastet. Sie unterstützt Pendler bei Ausgaben für Benzin oder Fahrten mit Bus und Bahn.
Der Zuschuss erfolgt üblicherweise als monatliche Auszahlung zusätzlich zum Gehalt. Alternativ kann der Arbeitgeber Sachleistungen wie ein Deutschlandticket oder eine Tankkarte bereitstellen. Bei Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten ist auch eine rückwirkende Erstattung der entstandenen Kosten möglich.
Alle Angestellten eines Unternehmens können einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber erhalten – egal, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit tätig sind. Auch Auszubildende und sogar Minijobber profitieren von der Leistung.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten deutlich mehr als 50 Euro monatlich steuerfrei für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stellen. Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze spielt hierbei keine Rolle, denn Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV fallen unter die eigene Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG.
Es gibt 2 Wege, wie ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber versteuert werden kann:
Der Fahrtkostenzuschuss ist für Arbeitgeber in 2 Fällen steuerfrei:
Der Fahrtkostenzuschuss muss immer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden, damit die Pauschalversteuerung greift. Eine Umwandlung von Gehalt ist nicht erlaubt.
Der maximal zulässige Zuschuss entspricht der Pendlerpauschale. Beträge darüber sowie Zahlungen, die die jährliche Höchstgrenze der Werbungskosten überschreiten, werden individuell besteuert.
Ab dem Jahr 2026 gilt für alle Arbeitnehmer ein einheitlicher Pauschbetrag von 0,38 Euro pro Entfernungskilometer – unabhängig davon, wie lang der Arbeitsweg ist. Damit entfällt die bisherige Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km).
In die folgende Berechnung fließen nur die Tage ein, an denen ein Mitarbeiter tatsächlich zur Arbeit pendelt. Homeoffice-Tage zählen nicht. Wichtig ist außerdem, dass Beschäftigte den Weg zweimal am Tag zurücklegen – bei bestimmten Berufsgruppen wie Flugbegleitern ist das nicht immer der Fall.
Für Vollzeitkräfte wird im Rahmen der Pauschalversteuerung mit 15 Arbeitstagen pro Monat gerechnet.
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Rechenbeispiel 2026 Ein Vollzeitmitarbeiter wohnt 30 Kilometer von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Die Berechnung lautet: 30 km × 0,38 Euro × 15 Arbeitstage = 171 Euro Der Mitarbeiter kann damit einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss von 171 Euro pro Monat erhalten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. |
Der Fahrtkostenzuschuss und die Pendlerpauschale werden oft verwechselt, meinen aber etwas Unterschiedliches.
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, kommt vom Staat und wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Sie gilt als Werbungskosten und senkt das zu versteuernde Einkommen. Das funktioniert aber nur, wenn die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen.
Der Fahrtkostenzuschuss dagegen ist eine Zahlung des Arbeitgebers. Er unterstützt Mitarbeiter direkt bei den täglichen Kosten für den Arbeitsweg und ist monatlich verfügbar.
Ja, du kannst einen Fahrtkostenzuschuss und die Pendlerpauschale gleichzeitig nutzen. Das Finanzamt rechnet den Zuschuss auf die Entfernungspauschale an. Liegt deine Entfernungspauschale über dem gezahlten Zuschuss, kannst du die Differenz als Werbungskosten ansetzen.
Zum Beispiel: Beträgt die Pendlerpauschale 2.000 Euro und der Fahrtkostenzuschuss 1.500 Euro, bleiben 500 Euro, die sich noch steuermindernd auswirken.
Ein Fahrtkostenzuschuss kann Motivation, Zufriedenheit und das Gefühl von Wertschätzung erhöhen, vor allem wenn der Arbeitsweg lang und teuer ist.
Durch die Pauschalversteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Abgaben, der Zuschuss ist für Mitarbeiter steuerfrei und steigert unmittelbar den Nettolohn. Gerade im Minijob ist das attraktiv, weil Beschäftigte von der Zusatzleistung profitieren, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
Die finanzielle Unterstützung landet jeden Monat auf dem Konto und nicht erst mit der Steuererklärung. Der Betrag ist nicht zweckgebunden und kann flexibel ausgegeben werden.
Im Gegenzug sinkt jedoch die Pendlerpauschale, Fahrtkosten lassen sich nur eingeschränkt als Werbungskosten ansetzen und eine klassische Lohnerhöhung wäre vielseitiger nutzbar, da sie auch Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rente erhöht.
Für Unternehmen stärkt der Fahrtkostenzuschuss die Mitarbeiterbindung und macht sie als Arbeitgeber attraktiver. Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung ist er häufig die günstigere Lösung, da ein niedriger Steuersatz gilt. Zudem fließt die Zusatzleistung bei prozentualen Gehaltserhöhungen nicht in die Berechnungsbasis ein.
Auf der anderen Seite verursacht der Fahrtkostenzuschuss in der Lohnabrechnung zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zurückgelegte Kilometer, tatsächliche Präsenztage im Büro und Veränderungen wie Umzug oder Arbeitsplatzwechsel müssen laufend dokumentiert und angepasst werden.
Wird der Zuschuss jedoch über eine automatisierte Lösung wie become.1 abgewickelt, entfällt dieser Mehraufwand vollständig – die Berechnung, Dokumentation und Anpassung erfolgen digital und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand für HR oder Payroll.
Das Mobilitätsbudget ist eine flexible Alternative zum klassischen Fahrtkostenzuschuss. Arbeitgeber stellen dabei einen monatlichen Betrag bereit, den Mitarbeiter individuell für verschiedene Verkehrsmittel nutzen können.
Mit become.1 verwaltest du alle Mobilitätsleistungen zentral über eine digitale Plattform. Mitarbeiter wählen selbstständig, ob sie ihr Budget für Tankkosten, das Deutschlandticket, E-Bike-Leasing oder Carsharing nutzen. Die Plattform übernimmt automatisch die korrekte steuerliche Zuordnung und dokumentiert alle Transaktionen rechtssicher. Deine HR-Abteilung spart Zeit, weil keine manuellen Abrechnungen oder Einzelanträge mehr nötig sind.
Das macht das Budget alltagstauglich und deckt alle relevanten Verkehrsmittel ab. Gleichzeitig unterstützen Unternehmen aktiv eine klimafreundliche Mobilität und senken ihre CO₂-Emissionen.
Entdecke, wie du mit become.1 deine Mitarbeiter bestmöglich entlasten und gleichzeitig Steuern sparen kannst.
Ein Fahrtkostenzuschuss ist für den Arbeitgeber meist günstiger als eine Gehaltserhöhung, da er Steuervorteile mit sich bringt. Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto, was ihre Zufriedenheit stärkt und sich positiv auf ihre Leistung im Unternehmen auswirkt.
Die Entfernungspauschale wird in Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Dort gibst du die Entfernung zum Arbeitsplatz, den Pauschalbetrag pro Kilometer sowie die Anzahl der Arbeitstage an, an denen du tatsächlich im Büro warst.
Das Jobticket ist ein Sachbezug in Form einer kostenlosen oder vergünstigten Fahrkarte für den ÖPNV. Es ist zweckgebunden und in der Regel komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ein Fahrtkostenzuschuss, den der Arbeitgeber für öffentliche Verkehrsmittel oder den eigenen Pkw zahlt, ist eine Barleistung für den Arbeitsweg. Sie ist nicht zweckgebunden und muss vom Arbeitgeber versteuert werden.
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