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Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung für ein starkes Team
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 600 Euro jährlich für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Der Bonus muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden, um steuerfrei zu bleiben.
Beispiele für gesundheitsfördernde Maßnahmen sind Präventionskurse wie Sportangebote, Ernährungskurse, Stressbewältigung oder Suchtprävention.
Die betriebliche Gesundheitsförderung kann krankheitsbedingte Fehlzeiten um durchschnittlich 25 % senken. Für Arbeitnehmer bedeutet der Gesundheitszuschuss finanzielle Unterstützung und ein gesunder Lebensstil als positiven Ausgleich vor allem zu sitzenden Tätigkeiten.
Der Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber ist ein steuerfreier Zuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Zweck der betrieblichen Gesundheitsförderung gewähren können. Dafür gibt es einen Freibetrag von bis zu 600 Euro pro Jahr, der komplett steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Der gesamte Betrag kommt bei den Arbeitnehmern brutto wie netto an.
Bei einer Mehrfachbeschäftigung oder nach einem Arbeitgeberwechsel können die Arbeitnehmer den Gesundheitsbonus einzeln pro Arbeitgeber in Anspruch nehmen.
Primär soll der Gesundheitsbonus als Anreiz für einen gesünderen Lebensstil wirken und Mitarbeiter dabei unterstützen, präventive Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Sie können Sportangebote, Präventionskurse oder Ernährungsberatung ohne zusätzliche Belastung des eigenen Budgets in Anspruch nehmen. Das steigert auch die Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Aus Arbeitgebersicht steht die Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten im Vordergrund.
Der Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber basiert auf klaren gesetzlichen Regelungen, die ihn steuer- und sozialversicherungsfrei machen. § 3 Nr. 34 EStG (Einkommensteuergesetz) erlaubt es Unternehmen, bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter für gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt steuerfrei zu zahlen. Gleichzeitig definiert § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) die Anforderungen an Präventionskurse und andere Maßnahmen.
Damit der Gesundheitsbonus steuerfrei bleibt, gibt es ein paar einfache Voraussetzungen. Die Leistungen müssen etwa zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Das heißt, sie dürfen nicht aus einer Gehaltsumwandlung finanziert werden. Nur so bleibt der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei. Und keine Sorge, sollte der Freibetrag von 600 Euro pro Jahr einmal überschritten werden, ist nur der Betrag steuerpflichtig, der darüber liegt.
Rückerstattungen sind das ganze Jahr über möglich. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise einen Präventionskurs vorfinanziert, kann der Arbeitgeber die Kosten später problemlos übernehmen – steuerfrei, natürlich.
Wichtig ist hierbei nur, dass alle Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sorgfältig dokumentiert werden. Denn bei einer möglichen Prüfung müssen diese Belege zeigen, dass die Maßnahme wirklich gesundheitsfördernd war.
Der Gesundheitsbonus umfasst eine Vielzahl von individuellen Maßnahmen, die auf die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden abzielen. Gefördert werden zertifizierte und nicht-zertifizierte Präventionskurse. Der Geltungsbereich ist breit: Die Angebote können innerbetrieblich oder auch außer Haus stattfinden.
Zertifizierte Präventionskurse unterliegen den Vorgaben des § 20 SGB V und müssen von den Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention der Krankenkassen erfüllen. Sie sind steuerfrei, wenn sie im Handlungsfeld „Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ angesiedelt sind, dazu gehören folgende Bereiche.
Ein bewegungsarmer Alltag kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Fast ein Drittel aller Erwachsenen weltweit bewegen sich zu wenig. Rüdiger Krech, der Direktor für Gesundheitsförderung bei der WHO, geht von einer “stillen Bedrohung für die globale Gesundheit” aus: erhöhtes Risiko für Herzinfarkt, Diabetes, Demenz, Schlaganfall und Krebs sind die Folge von Bewegungsmangel. Zertifizierte Kurse im Bereich Bewegungsförderung setzen genau hier an.
Inhalte solcher Kurse umfassen unter anderem:
Suchtprävention ist ein Bestandteil der steuerfreien, betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Mitarbeiter für die Risiken von Suchtverhalten zu sensibilisieren und ihnen konkrete Wege aus der Abhängigkeit aufzuzeigen.
Zu den Angeboten gehören beispielsweise:
Die wachsende Relevanz der betrieblichen Gesundheitsförderung für Mitarbeiter zeigt sich deutlich in den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen: In den letzten 8 Jahren sind diese auf nahezu 260 Millionen Euro angestiegen und haben sich damit fast vervierfacht.
Die richtige Ernährung spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit. Kurse zur gesunden Ernährung bieten dafür sowohl theoretisches Wissen als auch eine praktische Anleitung.
Mögliche Inhalte sind:
Das Thema Stress gehört zu den zentralen Herausforderungen der modernen Arbeitswelt. Zertifizierte Kurse, die sich auf Stressbewältigung und Ressourcenstärkung konzentrieren, sollen die mentale Belastung von Mitarbeitern reduzieren und ihre Resilienz stärken.
Zu den typischen Inhalten gehören:
Fast 50 % der Teilnehmer einer Statista-Umfrage nennen ihre Arbeit als primäre Quelle von Stress. Die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit werden durch klare Daten belegt: Rund 60 % der Personen, die nur selten unter Stress leiden, bezeichnen ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut. Bei Personen, die häufig unter Stress stehen, tun dies nur 38 %.
Langfristiger Stress kann zu körperlichen Beschwerden sowie zu Burnout und anderen psychischen Störungen führen. In Deutschland hat sich die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage aufgrund von Burnout bei den Mitgliedern der Betriebskrankenkassen zwischen 2004 und 2021 von 4,6 auf 88 Tage pro 1.000 Mitglieder dramatisch erhöht.
Alarmierend ist auch ein weiterer Befund: In einer weltweiten Umfrage aus dem Jahr 2024 berichteten etwa 31 % der Teilnehmer aus 31 Ländern, dass Stress das größte Gesundheitsproblem in ihren Ländern sei. Das ist der höchste registrierte Wert in den letzten 6 Jahren.
Nicht-zertifizierte Präventionskurse bieten eine flexible Alternative zu den von Krankenkassen zertifizierten Angeboten. Damit ein nicht-zertifizierter Präventionskurs vom Arbeitgeber steuerfrei nach § 3 Nummer 34 EStG angeboten werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die nicht-zertifizierten Leistungen müssen in ein betriebliches Gesundheitsförderungskonzept eingebunden sein, das gemäß § 20b SGB V bezuschusst wird oder bereits bezuschusst wurde. Die Unternehmen können also nicht einfach willkürlich Kurse anbieten, die Maßnahmen müssen Teil eines systematischen Ansatzes sein.
Auch ohne Zertifizierung müssen die Kurse hohe Standards erfüllen:
Nicht-zertifizierte Kurse können besonders dann sinnvoll sein, wenn die Arbeitgeber gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Belegschaft eingehen wollen, ohne auf externe Zertifizierungen angewiesen zu sein. Die Inhalte müssen sich allerdings auf jeden Fall an den zertifizierten und geprüften Konzepten orientieren.
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
Nicht alle gesundheitsfördernden Maßnahmen fallen in den Freibetrag, haben aber individuelle Vorteile.
Leistungen, die dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse dienen, sind nicht an die 600-Euro-Freigrenze gekoppelt, da sie keine geldwerten Vorteile für Arbeitnehmer darstellen und nicht als Arbeitslohn gelten. Stattdessen sind sie steuerfrei.
Beispiele hierfür sind:
Die Steuerfreiheit dieser Leistungen wird gewährt, da der Fokus klar auf der Unterstützung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz liegt und der individuelle Vorteil dabei in den Hintergrund rückt.
Die Erholungsbeihilfe ist eine Alternative zum klassischen Urlaubsgeld, jedoch mit einer klaren steuerlichen Regelung. Unternehmen können bis zu 156 Euro pro Jahr pro Mitarbeiter zahlen, wobei für Ehepartner 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro hinzukommen können. Der Betrag wird pauschal mit 25 % versteuert, ist jedoch sozialversicherungsfrei.
Beispiele für förderfähige Erholungsmaßnahmen sind:
Wichtig ist, dass die Erholungsbeihilfe an einen klaren Erholungszweck geknüpft bleibt, um die steuerlichen Vorteile zu wahren.
Folgende gesundheitsfördernde Maßnahmen werden nicht bezuschusst und fallen nicht unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 34 EStG:
Ein Gesundheitszuschuss schafft eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer. Eine Investition in die Mitarbeitergesundheit ist schließlich auch eine Investition in die Zukunft des Unternehmens. Schließlich verbringen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im Schnitt 1.600 Stunden pro Jahr am Arbeitsplatz. Dabei ein gesundes Umfeld zu schaffen, zahlt sich für beide Seiten nachhaltig aus.
Die Vorteile für Unternehmen sind messbar: Laut der Initiative Arbeit und Gesundheit senken Betriebe mit einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten im Durchschnitt um 25 %. Gleichzeitig erzielen sie pro investierten Euro einen Nutzen von 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten und gesteigerte Produktivität.
Die Zahlen verdeutlichen, wie groß das Potenzial ist: Allein durch die Digitalisierung und gestiegene Arbeitsbelastungen entstehen neue Herausforderungen, die Unternehmen mit dem Gesundheitsbonus aktiv angehen können.
Die durchschnittliche Sitzzeit in Deutschland liegt inzwischen bei alarmierenden 9,2 Stunden täglich (DKV-Report 2023). Langes Sitzen wird zunehmend als „das neue Rauchen“ betrachtet und erhöht das Risiko für Rückenschmerzen, Diabetes, Herzerkrankungen und sogar Krebs. Bewegungsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz können helfen, diese Risiken zu mindern.
Ein Gesundheitszuschuss bedeutet für Arbeitnehmer mehr als nur finanzielle Unterstützung. Es ist eine Möglichkeit, auf persönliche Bedürfnisse einzugehen und individuelle Gesundheitsziele zu erreichen. Ob Yoga-Kurs, Ernährungsberatung oder Rückenschule – die Angebote verbessern die physische und mentale Gesundheit.
Besonders in Zeiten, in denen der „Wohlbefinden-Index“ in deutschen Betrieben zwischen 2013 und 2021 von 4,1 auf 3,9 gefallen ist, sind solche Maßnahmen wichtiger denn je. Knapp 2,2 Millionen Beschäftigte wurden allein 2023 durch betriebliche Gesundheitsprogramme erreicht – ein deutlicher Fortschritt, der zeigt, dass Arbeitgeber auf dem richtigen Weg sind.
Der DKV-Report zeigt, dass nur 17 % der Deutschen ein rundum gesundes Leben führen. Das zeigt, wie notwendig gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Bevölkerung sind.
Ermögliche deinen Mitarbeiter, ihre Gesundheitsaktivitäten einfach zu dokumentieren. Dazu wählen sie in der become.1 App das Modul Health aus und laden den entsprechenden Nachweis (z. B. einen Screenshot einer Gesundheits-App) schnell und unkompliziert hoch.
Unterstütze dein Team dabei, zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen geltend zu machen. Nachweise wie Teilnahmebestätigungen oder Rechnungen für ZPP-anerkannte Kurse können direkt im System hochgeladen werden.
Sorge für eine reibungslose Abwicklung der Gesundheitsförderung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Gesundheitsbonus automatisch mit dem nächsten Gehalt. So profitieren deine Mitarbeitenden schnell und unkompliziert von ihrem Benefit.
Der Gesundheitsbonus klingt kompliziert? Wir verstehen das. Viele Unternehmen denken, dass es zusätzlichen Aufwand bedeutet, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter einzustehen. Doch mit become.1 ist genau das kinderleicht und bringt echten Mehrwert für alle.
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Ja, der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Fitnessstudios gewähren. Allerdings fallen diese meist nicht unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 34 EStG, da sie oft nicht zu den zertifizierten Präventionsmaßnahmen zählen.
Gesundheitsförderung stärkt allgemein das Wohlbefinden und die Gesundheit (z. B. durch Bewegung oder Ernährung), während Prävention gezielt darauf abzielt, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.
Die steuerfreie Gesundheitsprämie vom Arbeitgeber ist meist ein fixer Geldbetrag für gesundheitsförderndes Verhalten. Der Gesundheitsbonus dagegen belohnt bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten, z. B. durch Sachleistungen oder Zuschüsse.
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