Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber

Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung für ein starkes Team

Gesundheitsbonus: das Wichtigste in Kürze

Steuerfreier Gesundheitsbonus

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 600 Euro jährlich für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Der Bonus muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden, um steuerfrei zu bleiben.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Beispiele für gesundheitsfördernde Maßnahmen sind Präventionskurse wie Sportangebote, Ernährungskurse, Stressbewältigung oder Suchtprävention.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Gesundheitsförderung kann krankheitsbedingte Fehlzeiten um durchschnittlich 25 % senken. Für Arbeitnehmer bedeutet der Gesundheitszuschuss finanzielle Unterstützung und ein gesunder Lebensstil als positiven Ausgleich vor allem zu sitzenden Tätigkeiten.

Was ist ein Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber?

Frau erklimmt eine Kletterwand in einer Halle

Der Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber ist ein steuerfreier Zuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Zweck der betrieblichen Gesundheitsförderung gewähren können. Dafür gibt es einen Freibetrag von bis zu 600 Euro pro Jahr, der komplett steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Der gesamte Betrag kommt bei den Arbeitnehmern brutto wie netto an.

Bei einer Mehrfachbeschäftigung oder nach einem Arbeitgeberwechsel können die Arbeitnehmer den Gesundheitsbonus einzeln pro Arbeitgeber in Anspruch nehmen.

Was ist der Zweck des Gesundheitsbonus?

Primär soll der Gesundheitsbonus als Anreiz für einen gesünderen Lebensstil wirken und Mitarbeiter dabei unterstützen, präventive Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Sie können Sportangebote, Präventionskurse oder Ernährungsberatung ohne zusätzliche Belastung des eigenen Budgets in Anspruch nehmen. Das steigert auch die Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Aus Arbeitgebersicht steht die Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten im Vordergrund.

Gesetzliche Grundlage

Der Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber basiert auf klaren gesetzlichen Regelungen, die ihn steuer- und sozialversicherungsfrei machen. § 3 Nr. 34 EStG (Einkommensteuergesetz) erlaubt es Unternehmen, bis zu 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter für gesundheitsfördernde Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt steuerfrei zu zahlen. Gleichzeitig definiert § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch) die Anforderungen an Präventionskurse und andere Maßnahmen.

Frau erklimmt eine Kletterwand in einer Halle
Trainer assistiert einem Sportler beim Training mit einem Medizinball auf einer Halbkugel

Voraussetzungen für den steuerfreien Gesundheitsbonus für Arbeitnehmer

Trainer assistiert einem Sportler beim Training mit einem Medizinball auf einer Halbkugel

Damit der Gesundheitsbonus steuerfrei bleibt, gibt es ein paar einfache Voraussetzungen. Die Leistungen müssen etwa zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Das heißt, sie dürfen nicht aus einer Gehaltsumwandlung finanziert werden. Nur so bleibt der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei. Und keine Sorge, sollte der Freibetrag von 600 Euro pro Jahr einmal überschritten werden, ist nur der Betrag steuerpflichtig, der darüber liegt.

Rückerstattungen sind das ganze Jahr über möglich. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise einen Präventionskurs vorfinanziert, kann der Arbeitgeber die Kosten später problemlos übernehmen – steuerfrei, natürlich. 

Wichtig ist hierbei nur, dass alle Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sorgfältig dokumentiert werden. Denn bei einer möglichen Prüfung müssen diese Belege zeigen, dass die Maßnahme wirklich gesundheitsfördernd war.

Beispiele für die Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber

Der Gesundheitsbonus umfasst eine Vielzahl von individuellen Maßnahmen, die auf die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden abzielen. Gefördert werden zertifizierte und nicht-zertifizierte Präventionskurse. Der Geltungsbereich ist breit: Die Angebote können innerbetrieblich oder auch außer Haus stattfinden.

“Eine Unze Prävention ist mehr wert als ein Pfund Heilung.
"
Benjamin Franklin

Zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V

Zertifizierte Präventionskurse unterliegen den Vorgaben des § 20 SGB V und müssen von den Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention der Krankenkassen erfüllen. Sie sind steuerfrei, wenn sie im Handlungsfeld „Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ angesiedelt sind, dazu gehören folgende Bereiche.

Bewegungsförderliches Arbeiten und körperliche Aktivität

Ein bewegungsarmer Alltag kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Fast ein Drittel aller Erwachsenen weltweit bewegen sich zu wenig. Rüdiger Krech, der Direktor für Gesundheitsförderung bei der WHO, geht von einer “stillen Bedrohung für die globale Gesundheit” aus: erhöhtes Risiko für Herzinfarkt, Diabetes, Demenz, Schlaganfall und Krebs sind die Folge von Bewegungsmangel. Zertifizierte Kurse im Bereich Bewegungsförderung setzen genau hier an.

Inhalte solcher Kurse umfassen unter anderem:

  • Sportangebote wie Pausengymnastik oder Ausgleichsübungen
  • Schmerzbewältigung wie Rückenschule oder Muskelaufbautraining
  • Gezieltes Ausdauertraining

Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb

Suchtprävention ist ein Bestandteil der steuerfreien, betrieblichen Gesundheitsförderung. Ziel ist es, Mitarbeiter für die Risiken von Suchtverhalten zu sensibilisieren und ihnen konkrete Wege aus der Abhängigkeit aufzuzeigen.

Zu den Angeboten gehören beispielsweise:

  • Tabakentwöhnungskurse
  • Beratung zu gesundem Konsum
  • Beratung zum verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol und anderen Genussmitteln
Schon gewusst?

Die wachsende Relevanz der betrieblichen Gesundheitsförderung für Mitarbeiter zeigt sich deutlich in den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen: In den letzten 8 Jahren sind diese auf nahezu 260 Millionen Euro angestiegen und haben sich damit fast vervierfacht.

Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag

Die richtige Ernährung spielt eine entscheidende Rolle für die Gesundheit. Kurse zur gesunden Ernährung bieten dafür sowohl theoretisches Wissen als auch eine praktische Anleitung.

Mögliche Inhalte sind:

  • Ernährungsberatung
  • Kochkurse

Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

Das Thema Stress gehört zu den zentralen Herausforderungen der modernen Arbeitswelt. Zertifizierte Kurse, die sich auf Stressbewältigung und Ressourcenstärkung konzentrieren, sollen die mentale Belastung von Mitarbeitern reduzieren und ihre Resilienz stärken.

Zu den typischen Inhalten gehören:

  • Aufklärung über Stress und seine gesundheitlichen Folgen
  • Selbstmanagement und Zeitplanung
  • Stärkung persönlicher Ressourcen
  • Entspannungsverfahren wie autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Yoga etc
Arbeitsstress und seine Folgen: ein globaler Überblick

Fast 50 % der Teilnehmer einer Statista-Umfrage nennen ihre Arbeit als primäre Quelle von Stress. Die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit werden durch klare Daten belegt: Rund 60 % der Personen, die nur selten unter Stress leiden, bezeichnen ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut. Bei Personen, die häufig unter Stress stehen, tun dies nur 38 %.

Langfristiger Stress kann zu körperlichen Beschwerden sowie zu Burnout und anderen psychischen Störungen führen. In Deutschland hat sich die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage aufgrund von Burnout bei den Mitgliedern der Betriebskrankenkassen zwischen 2004 und 2021 von 4,6 auf 88 Tage pro 1.000 Mitglieder dramatisch erhöht.

Alarmierend ist auch ein weiterer Befund: In einer weltweiten Umfrage aus dem Jahr 2024 berichteten etwa 31 % der Teilnehmer aus 31 Ländern, dass Stress das größte Gesundheitsproblem in ihren Ländern sei. Das ist der höchste registrierte Wert in den letzten 6 Jahren.

Nicht-zertifizierte Präventionskurse 

Nicht-zertifizierte Präventionskurse bieten eine flexible Alternative zu den von Krankenkassen zertifizierten Angeboten. Damit ein nicht-zertifizierter Präventionskurs vom Arbeitgeber steuerfrei nach § 3 Nummer 34 EStG angeboten werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Teil eines Gesundheitsförderungsprozesses nach § 20b SGB V

Die nicht-zertifizierten Leistungen müssen in ein betriebliches Gesundheitsförderungskonzept eingebunden sein, das gemäß § 20b SGB V bezuschusst wird oder bereits bezuschusst wurde. Die Unternehmen können also nicht einfach willkürlich Kurse anbieten, die Maßnahmen müssen Teil eines systematischen Ansatzes sein.

2. Qualitäts- und Zielkriterien nach § 20 SGB V

Auch ohne Zertifizierung müssen die Kurse hohe Standards erfüllen:

  • Qualität: Die Inhalte und die Durchführung der Kurse müssen den anerkannten Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen.
  • Zweckbindung: Die Maßnahme muss nachweislich der Gesundheitsförderung dienen.
  • Zielgerichtetheit: Der Kurs soll darauf abzielen, die Gesundheit der Teilnehmer nachhaltig zu verbessern.

Nicht-zertifizierte Kurse können besonders dann sinnvoll sein, wenn die Arbeitgeber gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Belegschaft eingehen wollen, ohne auf externe Zertifizierungen angewiesen zu sein. Die Inhalte müssen sich allerdings auf jeden Fall an den zertifizierten und geprüften Konzepten orientieren. 

Beispiele für solche Maßnahmen sind:

  • Betriebseigene Fitnesskurse, z. B. mit Kursinhalten wie „Rücken-Fit“
  • Ernährungskurse wie ein Kochkurs
Modernes Fitnessstudio mit Hanteln, Laufbändern und Kraftgeräten

Leistungen, die vom Freibetrag ausgeschlossen sind

Nicht alle gesundheitsfördernden Maßnahmen fallen in den Freibetrag, haben aber individuelle Vorteile.

Leistungen mit überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers

Leistungen, die dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse dienen, sind nicht an die 600-Euro-Freigrenze gekoppelt, da sie keine geldwerten Vorteile für Arbeitnehmer darstellen und nicht als Arbeitslohn gelten. Stattdessen sind sie steuerfrei. 

Beispiele hierfür sind:

  • Die Bereitstellung von Erholungsräumen, Duschanlagen etc.
  • Zuschüsse zu Betriebssportgemeinschaften
  • Die Ausstattung von Arbeitsplätzen mit höhenverstellbaren Tischen
  • Schulungen zur Ergonomie
  • Psychologische Beratung
  • Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Die Steuerfreiheit dieser Leistungen wird gewährt, da der Fokus klar auf der Unterstützung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz liegt und der individuelle Vorteil dabei in den Hintergrund rückt.

Erholungsbeihilfe

Die Erholungsbeihilfe ist eine Alternative zum klassischen Urlaubsgeld, jedoch mit einer klaren steuerlichen Regelung. Unternehmen können bis zu 156 Euro pro Jahr pro Mitarbeiter zahlen, wobei für Ehepartner 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro hinzukommen können. Der Betrag wird pauschal mit 25 % versteuert, ist jedoch sozialversicherungsfrei. 

Beispiele für förderfähige Erholungsmaßnahmen sind:

  • Kuren
  • Wellnessbehandlungen
  • Yoga-Retreats
  • Pauschalreisen
  • Freizeitpark
  • Schwimmbad

Wichtig ist, dass die Erholungsbeihilfe an einen klaren Erholungszweck geknüpft bleibt, um die steuerlichen Vorteile zu wahren.

Nicht-förderfähige Gesundheitsangebote

Folgende gesundheitsfördernde Maßnahmen werden nicht bezuschusst und fallen nicht unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 34 EStG:

  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios
  • Maßnahmen zum Erlernen von Sportarten
  • Physiotherapeutische Behandlungen
  • Massagen oder Screenings

Vorteile des Gesundheitszuschusses für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein Gesundheitszuschuss schafft eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer. Eine Investition in die Mitarbeitergesundheit ist schließlich auch eine Investition in die Zukunft des Unternehmens. Schließlich verbringen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im Schnitt 1.600 Stunden pro Jahr am Arbeitsplatz. Dabei ein gesundes Umfeld zu schaffen, zahlt sich für beide Seiten nachhaltig aus.

Vorteile für Arbeitgeber

Die Vorteile für Unternehmen sind messbar: Laut der Initiative Arbeit und Gesundheit senken Betriebe mit einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten im Durchschnitt um 25 %. Gleichzeitig erzielen sie pro investierten Euro einen Nutzen von 2,70 Euro durch reduzierte Fehlzeiten und gesteigerte Produktivität.

Die Zahlen verdeutlichen, wie groß das Potenzial ist: Allein durch die Digitalisierung und gestiegene Arbeitsbelastungen entstehen neue Herausforderungen, die Unternehmen mit dem Gesundheitsbonus aktiv angehen können.

Schon gewusst?

Die durchschnittliche Sitzzeit in Deutschland liegt inzwischen bei alarmierenden 9,2 Stunden täglich (DKV-Report 2023). Langes Sitzen wird zunehmend als „das neue Rauchen“ betrachtet und erhöht das Risiko für Rückenschmerzen, Diabetes, Herzerkrankungen und sogar Krebs. Bewegungsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz können helfen, diese Risiken zu mindern.

Vorteile für Arbeitnehmer

Ein Gesundheitszuschuss bedeutet für Arbeitnehmer mehr als nur finanzielle Unterstützung. Es ist eine Möglichkeit, auf persönliche Bedürfnisse einzugehen und individuelle Gesundheitsziele zu erreichen. Ob Yoga-Kurs, Ernährungsberatung oder Rückenschule – die Angebote verbessern die physische und mentale Gesundheit. 

Besonders in Zeiten, in denen der „Wohlbefinden-Index“ in deutschen Betrieben zwischen 2013 und 2021 von 4,1 auf 3,9 gefallen ist, sind solche Maßnahmen wichtiger denn je. Knapp 2,2 Millionen Beschäftigte wurden allein 2023 durch betriebliche Gesundheitsprogramme erreicht – ein deutlicher Fortschritt, der zeigt, dass Arbeitgeber auf dem richtigen Weg sind.

Schon gewusst?

Der DKV-Report zeigt, dass nur 17 % der Deutschen ein rundum gesundes Leben führen. Das zeigt, wie notwendig gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Bevölkerung sind.

In 3 einfachen Schritte zum Gesundheitsbonus

Smartphone zeigt become.1 App mit Ausgabenübersicht für verschiedene Kategorien
Smartphone zeigt Informationen zur Kostenerstattung beim Gesundheitszuschuss (Health)
Smartphone zeigt genehmigte Health-Zuschüsse in der become.1 App

In der become.1 App das Modul Health auswählen

Ermögliche deinen Mitarbeiter, ihre Gesundheitsaktivitäten einfach zu dokumentieren. Dazu wählen sie in der become.1 App das Modul Health aus und laden den entsprechenden Nachweis (z. B. einen Screenshot einer Gesundheits-App) schnell und unkompliziert hoch.

ZPP-zertifizierte Gesundheitsmaßnahme einreichen

Unterstütze dein Team dabei, zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen geltend zu machen. Nachweise wie Teilnahmebestätigungen oder Rechnungen für ZPP-anerkannte Kurse können direkt im System hochgeladen werden.

Gesundheitsbonus mit dem nächsten Gehalt auszahlen

Sorge für eine reibungslose Abwicklung der Gesundheitsförderung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Gesundheitsbonus automatisch mit dem nächsten Gehalt. So profitieren deine Mitarbeitenden schnell und unkompliziert von ihrem Benefit.

Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber mit become.1

Der Gesundheitsbonus klingt kompliziert? Wir verstehen das. Viele Unternehmen denken, dass es zusätzlichen Aufwand bedeutet, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter einzustehen. Doch mit become.1 ist genau das kinderleicht und bringt echten Mehrwert für alle.

Statt aufwändiger Einzelverträge und manuelle Prozesse bietet become.1 eine All-in-One-Lösung: Ob Stressbewältigung, Sportkurse oder Ernährungsberatung – deine Belegschaft erhält genau das, was sie braucht, während du von weniger Krankheitsausfällen und einer gesunden Arbeitsumgebung profitierst.

Du willst, dass deine Mitarbeiter gesund und motiviert bleiben? Genau darum sorgen wir! Kontaktiere uns jetzt und setze ein Zeichen für gesunde Arbeitsbedingungen! Für dein Team und für echte Gesundheit.

FAQ

Kann der Arbeitgeber das Fitnessstudio bezuschussen? 

Ja, der Arbeitgeber kann Zuschüsse für Fitnessstudios gewähren. Allerdings fallen diese meist nicht unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 34 EStG, da sie oft nicht zu den zertifizierten Präventionsmaßnahmen zählen.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsförderung und Prävention? 

Gesundheitsförderung stärkt allgemein das Wohlbefinden und die Gesundheit (z. B. durch Bewegung oder Ernährung), während Prävention gezielt darauf abzielt, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheitsprämie und Gesundheitsbonus?

Die steuerfreie Gesundheitsprämie vom Arbeitgeber ist meist ein fixer Geldbetrag für gesundheitsförderndes Verhalten. Der Gesundheitsbonus dagegen belohnt bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten, z. B. durch Sachleistungen oder Zuschüsse.

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