Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) 2026

Die Gehaltsumwandlung 2026 bietet attraktive steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbeträge und rechtliche Rahmenbedingungen, um Mitarbeiter zu binden und ihre Benefit-Strategie zu optimieren.
Nahaufnahme von Händen, die einen Vertrag unterschreiben und ein Smartphone halten

Gehaltsumwandlung: das Wichtigste in Kürze

Steuer- und SV-Vorteile 2026:

Arbeitgeberzuschuss nutzen

Optionen & Sachleistungen

Bis 8 % BBG (8.112 €) steuerfrei; bis 4 % (4.056 € bzw. 338 €/Monat) SV-frei. Anspruch: 4 % nach § 1a BetrAVG.

Mindestens 15 % auf den Umwandlungsbetrag, wenn SV-Ersparnis entsteht. Tipp: Zuschuss freiwillig erhöhen und SV-Ersparnis vollständig an Mitarbeiter weitergeben.

bAV via Direktversicherung / Pensionskasse / -fonds; alternativ Dienstrad / E‑Auto oder IT-Leasing per Umwandlung. Privatnutzung meist nur 0,25 % der UVP / Listenpreis als geldwerter Vorteil.

Was ist eine Entgeltumwandlung / Gehaltsumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung, auch Bruttoentgeltumwandlung genannt, verzichten die Mitarbeiter auf einen Teil ihres künftigen Bruttogehalts, der stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt oder für bestimmte Sachleistungen genutzt wird. Dadurch sinken Steuerlast und bis zur SV‑Freibetragsgrenze auch die Sozialabgaben. Die Betriebsrente wird später nachgelagert besteuert, die Einzahlungen sind begünstigt.

Die Umwandlung reduziert allerdings das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Das kann die gesetzliche Rente und manche Entgeltersatzleistungen geringfügig senken.

Klassischer Fall:

Einzahlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds

Alternative:

Sachleistungen wie Dienstrad oder E‑Auto per Gehaltsumwandlung, dann mit Versteuerung des geldwerten Vorteils gemäß aktueller Regeln

 

Rechtliche Grundlage

  • § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) gibt Arbeitnehmern den Anspruch, einen Teil des künftigen Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Bis zu 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze sind dabei gesetzt. Der Arbeitgeber muss zusätzlich 15 % auf den Umwandlungsbetrag drauflegen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. In einzelnen Unternehmen kann ein Tarifvertrag davon abweichen.
  • § 3 Nr. 63 EStG (Einkommensteuergesetz) klärt die steuerliche Seite. Beiträge in Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Bei Sozialversicherungsbeiträgen kann bis zu 4 % gespart werden. Heißt in der Praxis: Der Teil bis 4 % ist steuer- und sozialabgabenfrei, der Teil darüber bis 8 % steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Was sind die Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung?

Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) kennt 5 anerkannte Durchführungswege. Dazu kommen Sachleistungen, die teils per Gehaltsumwandlung, teils zusätzlich zum Lohn steuerbegünstigt organisiert werden. Welche Lösung passt, hängt von deiner Belegschaft, Lohnstruktur und HR‑Prozesslandschaft ab.

1. Direktversicherung

Externer Versicherungsvertrag auf das Leben des Mitarbeiters, sehr verbreitet in der Praxis

2. Pensionskasse

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft mit branchenspezifischen Lösungen, Beiträge steuerfrei bis 8 % der BBG und SV‑frei bis 4 %

3. Pensionsfonds

Kapitalmarktnaher Durchführungsweg mit Rentenleistungen, ebenfalls steuerlich begünstigt nach § 3 Nr. 63 EStg

4. Unterstützungskasse

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, bietet hohen Gestaltungsspielraum, kein Versicherungsaufsichtsrecht wie bei Direktversicherung; Ausgestaltung abhängig von Unternehmenszielen

5. Direktzusage (Pensionszusage)

Unternehmen sagt Leistungen unmittelbar zu und bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz

  

Steuerfreie Entgeltumwandlung: Was ist der Höchstbetrag für 2026?

2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 101.400 € pro Jahr. Daraus ergeben sich die bekannten Förderrahmen in der bAV.

  • Steuerfrei: bis zu 8 % der BBG, also 8.112 € p. a., wenn die Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung fließen.
  • Sozialversicherungsfrei: bis zu 4 % der BBG, also 4.056 € p. a. bzw. 338 € pro Monat. Beträge darüber sind steuerfrei, aber SV‑pflichtig.

Wichtig: Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach BetrAVG bezieht sich auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Darüber hinausgehende Beiträge sind möglich, aber ohne SV‑Freiheit und ohne gesetzlichen Anspruch.

 

Welche Beispielrechnungen gibt es für die Entgeltumwandlung?

Damit du die Größenordnung einordnen kannst, siehst du hier 3 praxisnahe Szenarien. Sie zeigen den förderfähigen Rahmen, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und wie das in die Lohnabrechnung passt. Die steuerlichen und SV‑Wirkungen hängen von individuellen Faktoren ab. Die Schwellenwerte und die Zuschusspflicht sind gesetzlich fixiert.

 

Beispiel 1: 200 € monatlich in die bAV

200 € liegen unter der SV-Freibetragsgrenze von 338 € pro Monat im Jahr 2026. Der Betrag ist vollständig SV-frei und steuerfrei im Rahmen der 8-Prozent-Grenze.

  • Pflichtzuschuss Arbeitgeber: 15 % von 200 € = 30 €, wenn SV-Ersparnis anfällt.
  • Gesamtbeitrag an Versorgungsträger: 230 €.

Beispiel 2: 350 € monatlich in die bAV

350 € übersteigen die SV-Freibetragsgrenze (338 €) um 12 €.

  • 338 € sind SV-frei, 12 € SV-pflichtig.
  • Der gesamte Betrag bleibt bis zur 8-Prozent-Grenze steuerfrei.
  • Pflichtzuschuss Arbeitgeber: 15 % von 338 € = 50,70 € (gesetzlicher Mindest-Zuschuss nur auf den Teil mit SV-Ersparnis).
  • 52,50 € (15 % von 350 €) nur bei freiwilliger Zuschusszahlung auf den vollen Umwandlungsbetrag.

Beispiel 3: Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Die Leasingrate wird aus Brutto gezahlt. Die private Nutzung wird mit 0,25 % der UVP pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert, typischerweise deutlich geringer als die Leasingrate.

 

Beispiel 4: IT-Leasing per Mitarbeiter-PC-Programm

Ein Laptop mit 1.500 € Anschaffungswert wird über 24 Monate geleast. Die monatliche Leasingrate beträgt etwa 62,50 €, die aus Brutto gezahlt wird. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen um 62,50 €. Ein geldwerter Vorteil muss nicht versteuert werden, weil die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG auch bei Gehaltsumwandlung gilt.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung ist kein „One size fits all“. Sie ist stark, wenn sie gut gestaltet ist, fair bezuschusst wird und in ein stimmiges Benefits Portfolio eingebettet ist.

 

Vorteile

Mögliche Nachteile

  • Steuern sparen und bis 4 % der BBG Sozialabgaben sparen, weil Einzahlungen in der bAV heute begünstigt sind
  • Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf den Umwandlungsbetrag, soweit SV‑Ersparnis entsteht
  • Einfache Integration in bestehende Payroll‑Prozesse mit digitalen Plattformen, die Dokumentation und Compliance absichern
  • Geringere Beiträge zur Sozialversicherung reduzieren später geringfügig die gesetzliche Rente und beeinflussen auch Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld negativ. Der Effekt ist in der Regel überschaubar, aber vorhanden
  • Leistungen aus der bAV werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert besteuert. Die individuelle Vorteilhaftigkeit hängt vom späteren Steuersatz ab
  • Bei tarifgebundenen Unternehmen können Tarifverträge den gesetzlichen 15‑Prozent‑Zuschuss einschränken oder ausschließen, die Rechtsprechung hat dies für ältere Tarifverträge bestätigt

Praxistipp

Ein fairer Arbeitgeberzuschuss oberhalb der gesetzlichen 15 % kann die SV‑Einsparung vollständig an die Mitarbeiter weitergeben und die bAV rechnerisch stärken. Die Pflichtschwelle bleibt aber der gesetzliche Mindestzuschuss.


Ist eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Kurz gesagt: Ja, wenn du die Spielregeln kennst und die bAV sauber in deine Vergütungsstrategie einbindest. Die steuerliche Förderung bis 8 % der BBG und die SV‑Freiheit bis 4 % sind starke Hebel. Der Pflichtzuschuss von 15 % mildert die Reduktion der Sozialbeiträge und erhöht die Wirkung der Beiträge. Addierst du einen freiwilligen, höheren Zuschuss, steigt die Attraktivität weiter.

 

Auswirkungen auf die gesetzliche Rente

  • Die bAV reduziert das sozialversicherungspflichtige Entgelt, damit auch die Rentenpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Minderung ist kalkulierbar und sollte dem bAV‑Plus gegenübergestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass geringere SV‑Beiträge die gesetzlichen Leistungen mindern können.
  • Für die Bewertung gilt das Gesamtbild: Gesetzlicher Zuschuss, die steuerliche Entlastung heute, die voraussichtliche Steuerlast im Alter und die Vertragskonditionen des Versorgungsträgers bestimmen die Vorteilhaftigkeit.

Wenn es um Diensträder oder E‑Autos geht, kann die Gehaltsumwandlung ebenfalls sinnvoll sein. Die 0,25‑Prozent‑Regeln sorgen dafür, dass der zu versteuernde geldwerte Vorteil deutlich unter der Leasingrate liegt. Das macht die Nettoeffekte attraktiv, sofern das Nutzungsprofil passt.

 

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Bonus und Prämie?

Ein Bonus wird einmalig gezahlt, ist steuerpflichtig und orientiert sich an individuellen Leistungen oder Unternehmenszielen. Er unterstützt die langfristige Leistungssteigerung und ist in der Regel geplant. 

Eine Prämie honoriert besondere Ereignisse oder kurzfristige Erfolge. Sie kann bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein und ist eher spontan als strategisch geplant.

Ist ein Bonus ein Lohnbestandteil oder eine Gehaltserhöhung?

Ein Bonus ist keine klassische Gehaltserhöhung, da er nicht regelmäßig ausgezahlt wird. Er kann jedoch als variabler Lohnbestandteil vereinbart sein. Dabei ist er vertraglich geregelt und an Geschäftsergebnisse gebunden. 

Alternativ kann ein Bonus auch als freiwillige Gratifikation gezahlt werden, ohne vertragliche Verpflichtung.

Was unterscheidet eine Bonuszahlung von steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen?

Bonuszahlungen sind zusätzliche Vergütungen, die steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Sie werden als Teil des Gehalts ausgezahlt und unterliegen der Einkommenssteuer sowie gegebenenfalls weiteren Abgaben. 

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse hingegen bestehen aus Geld- oder Sachleistungen, die bestimmte Kosten abdecken oder Vorteile sichern.

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