Steuerfreier Sachbezug: Das gilt 2026

Mehr Netto für Arbeitnehmer, weniger Kosten für Arbeitgeber – dank steuerfreier Sachbezüge

Steuerfreier Sachbezug: das Wichtigste in Kürze

Steuerfreie Sachbezüge 2026

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge gewähren. Beliebte Benefits sind 2026 der 50-Euro-Gutschein, Essenszuschüsse und das Mobilitätsbudget.

Freibeträge und Familienförderung

Die Sachbezüge sind steuer- und sozialabgabenfrei, solange sie die Freigrenze nicht überschreiten. Zudem müssen sie zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden, ohne dass eine Gehaltsumwandlung oder Bargeldauszahlung erfolgt.

Jährlich neue Werte

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungs-entgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Die neuen Werte treten zum 1. Januar 2026 in Kraft, nachdem der Bundesrat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Steuerfreie Sachbezüge sind eine kosteneffiziente Alternative zu Gehaltserhöhungen, da keine Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber anfallen und der Arbeitnehmer mehr Netto ausgezahlt bekommt.

Was ist ein Sachbezug?

Ein Sachbezug ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, die nicht in Form von Geld ausgezahlt wird, sondern in geldwerten Vorteilen wie Wunschgutscheinen, Sachgeschenken oder anderen Dienstleistungen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein und sind in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt.

Person hält become.1 Card neben Smartphone mit become.1 App und angezeigtem Kartenguthaben

Beispiele für steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmer 2026

Hier sind die beliebtesten Beispiele für Sachbezüge mit den aktuellen Werten für das Jahr 2026.

Gutscheine für Mitarbeiter

Auch 2026 gilt weiterhin: Der 50-Euro-Sachbezug ist eine der beliebtesten steuerfreien Zusatzleistungen. Arbeitgeber können damit ihren Angestellten monatlich bis zu 50 € in Form von Gutscheinen oder Geldkarten steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen.

Hinweis

Damit Gutscheine als Sachbezug anerkannt werden, müssen sie ausschließlich zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen dienen und die spezifischen Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen:

  • Gutscheine, die nur in einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen wie spezifischen Geschäften, Einkaufszentren oder innerhalb bestimmter regionaler oder städtischer Netzwerke gültig sind.
  • Gutscheine, die ausschließlich für den Kauf bestimmter Produktarten oder Dienstleistungen genutzt werden können, wie zum Beispiel Tankkarten, die nur zum Kauf von Kraftstoff berechtigen.
  • Gutscheine, die aufgrund von Verträgen zwischen dem Aussteller und Akzeptanzstellen ausschließlich für bestimmte soziale oder steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden können, wie Essensmarken oder Wunschgutscheine für soziale Einrichtungen.

Betriebsveranstaltungen

Arbeitgeber dürfen, basierend auf § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG, bis zu 110 € pro Person und Veranstaltung steuerfrei gewähren. Das gilt für maximal 2 Feiern pro Jahr, z. B. Weihnachtsfeier und Sommerfest.

Erholungsbeihilfe

Arbeitgeber dürfen, basierend auf § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG, bis zu 110 € pro Person und Veranstaltung steuerfrei gewähren. Das gilt für maximal 2 Feiern pro Jahr, z. B. Weihnachtsfeier und Sommerfest.

Zuschüsse für die Erholung der Belegschaft unterliegen nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 EStG einer 25 % Pauschalversteuerung. Der Erholungszweck steht hier im Vordergrund, der Begriff hat aber Raum für persönliche Interpretation. Die Erholungsbeihilfe kann daher sowohl für einen Zoobesuch mit den Kindern als auch für ein Wellnesswochenende mit dem Ehemann genutzt werden. Dabei gelten folgende Höchstbeträge:

  • 156 € für den Arbeitnehmer
  • 104 € für den Ehepartner
  • 52 € pro Kind

Essenszuschuss

Firmen können die Verpflegung ihrer Mitarbeiter mit Essenszuschüssen unterstützen – unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten. Ab 2026 steigt der steuerlich begünstigte Sachbezugswert auf 7,67 € pro Arbeitstag (ausgehend von 7,50 € für 2025), aufgeteilt in:

  • 3,10 € steuerfrei
  • 4,57 € pauschal versteuert


Das sind 345 € pro Monat (ausgehend von 333 € pro Monat 2025).

Aufmerksamkeiten

Der 50-Euro-Sachbezug ist eine der beliebtesten steuerfreien Zusatzleistungen. Arbeitgeber können damit ihren Angestellten monatlich bis zu 50 € in Form von Gutscheinen oder Geldkarten steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen.

Unternehmen dürfen zu persönlichen Anlässen nach R 19.6 Abs. 1 LStR Zuwendungen wie Blumen, Wein oder Pralinen bis zu 60 € pro Anlass steuerfrei gewähren. Dazu zählen unter anderem:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Geburt des Kindes

Tipp: Sachgeschenk und Gutscheinkarten gleichzeitig vergeben

Arbeitgeber können Sachgeschenke und den 50-Euro-Gutschein parallel vergeben. Zum Beispiel: 50 € Gutschein pro Monat + 60 € Geburtstagsgeschenk – beide sind steuerfrei!

Gesundheitszuschuss

Unternehmen können gemäß § 3 Nr. 34 EStG und §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bis zu 600 € jährlich für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung übernehmen, darunter fallen Präventionskurse oder Kurse zur Stressbewältigung.

Internetzuschuss

Arbeitgeber können einen Zuschuss für Internetkosten mit 25 % Pauschalversteuerung gewähren. Die rechtliche Grundlage basiert auf § 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 Satz 1 EStG.

Mobilitätsbudget

Das Mobilitätsbudget ist eine Möglichkeit für Unternehmen, ihre Angestellten finanziell zu entlasten. Ob öffentlicher Nahverkehr, Fahrrad oder Auto, hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den Arbeitsweg kostengünstiger zu gestalten.

Kinderbetreuungszuschuss

Nach § 3 Nr. 33 EStG ist es möglich, die Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder ihrer Belegschaft komplett steuer- und sozialversicherungsfrei zu übernehmen – ohne Höchstgrenze.

Rechtliche Grundlagen des steuerfreien Sachbezugs

Damit die Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sind für die Lohnbuchhaltung 5 wichtige Punkte vom Arbeitgeber zu berücksichtigen:

Drei Kollegen im Büro lachen und geben sich gegenseitig ein High-Five
  1. 50-Euro-Freigrenze
    Es gilt eine steuerfreie Sachbezugsgrenze von 50 € pro Monat. Überschreitet der Betrag diese Grenze, fällt die gesamte Summe unter die Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
  2. Bargeldbezug muss ausgeschlossen sein
    Ein steuerfreier Sachbezug darf keinen Bargeldcharakter haben. Arbeitgeber dürfen keine Barauszahlung leisten, sondern müssen Sachleistungen wie Gutscheine oder Sachbezugskarten anbieten.
  3. Sachzuwendung an Arbeitnehmer 
    Damit Gutscheine oder Sachbezugskarten steuerfrei bleiben, müssen sie einen klaren Bezug zu Sachleistungen aufweisen. Der Einsatz darf sich nicht auf eine allgemeine Nutzung als Zahlungsmittel erstrecken, sondern muss an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen geknüpft sein.
  4. Keine Gehaltsumwandlung erlaubt
    Unternehmen dürfen den Sachbezug nur zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren. Eine Umwandlung von Gehaltsteilen in Sachbezüge verstößt gegen die steuerlichen Voraussetzungen und führt zur Steuerpflicht.
  5. Das Zuflussprinzip gilt
    Ein Sachbezug unterliegt dem Zuflussprinzip, das heißt: Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Monat, in dem die Mitarbeiter tatsächlich über die Leistung verfügen können. Eine nachträgliche Anrechnung oder Ansammlung der Beträge ist ausgeschlossen.

Unterschied erklärt: Sachleistung vs. Geldleistung

Grundsätzlich gehören Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, es sei denn, sie bleiben innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen oder unterliegen speziellen Steuervergünstigungen. Entscheidend ist, dass sie nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Werden die Kriterien nicht erfüllt, wird der Sachbezug als Geldleistung eingestuft und unterliegt der regulären Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Mann in grauem Blazer und Brille nutzt Smartphone in einem modernen Café

Steuerfreie Sachbezüge auf der Lohnabrechnung aufweisen

Mann in grauem Blazer und Brille nutzt Smartphone in einem modernen Café

Unternehmen müssen bei der Gewährung von Sachbezügen genau auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben achten und diese korrekt dokumentieren, denn es gilt eine Pflicht zur Ausweisung auf der Lohnabrechnung.

Erforderliche Angaben:

  • Höhe des Sachbezugs: Die Gesamtsumme der gewährten Sachleistungen muss klar ersichtlich sein.
  • Tag der Auszahlung: Der Zeitpunkt, an dem der Mitarbeiter über den Sachbezug verfügt, muss exakt dokumentiert sein (Zuflussprinzip).

Eine lückenlose und korrekte Dokumentation schützt dich als Arbeitgeber vor steuerlichen Nachteilen und erleichtert Nachweise bei Prüfungen durch das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger. Eine digitale Lösung für die Verwaltung von Mitarbeiter-Benefits – wie die Plattform von become.1 – kann dir den Prozess erheblich erleichtern.

Vorteile des steuerfreien Sachbezugs für Arbeitgeber und -nehmer

Arbeitnehmer und -geber profitieren von den steuerfreien Sachbezügen. 

Vorteile für Arbeitnehmer

Indirekte Gehaltserhöhung mit Effekt:

Steuerfreie Sachbezüge erhöhen die Kaufkraft im Gegensatz zu einer klassischen Gehaltserhöhung, da keine Steuern oder Sozialabgaben anfallen

Flexible Nutzungsmöglichkeiten:

Ob Gutscheine, Mobilitätszuschüsse oder Verpflegung, Sachbezüge lassen sich individuell an die persönlichen Bedürfnisse aller Mitarbeiter anpassen.

Zusätzliche Wertschätzung:

Sachleistungen wie ein monatlicher 50-Euro-Gutschein oder ein steuerfreier Essenszuschuss zeigen Anerkennung und steigern die Motivation im Job.

Bessere Work-Life-Balance:

Zuschüsse für Kinderbetreuung, Erholungsbeihilfe oder Gesundheitsförderung erleichtern den Alltag und fördern das Wohlbefinden.

Vorteile für Arbeitgeber

Steuerliche und finanzielle Entlastung:

Unternehmen sparen Geld, insbesondere im Vergleich zu regulären Gehaltserhöhungen, da keine Lohnnebenkosten anfallen.

Geringer Verwaltungsaufwand:

Mit digitalen Lösungen für Mitarbeiter-Benefits wie die Plattform von become.1 lassen sich steuerfreie Sachbezüge einfach verwalten und direkt in die Lohnabrechnung integrieren.

Höhere Mitarbeiterzufriedenheit:

Attraktive Zusatzleistungen stärken die Motivation und helfen, qualifizierte Talente langfristig an das Unternehmen zu binden.

Wettbewerbsvorteil bei der Fachkräftegewinnung:

Unternehmen positionieren sich als attraktive Arbeitgeber und können leichter Talente gewinnen.

Rechenbeispiel

Der Sachbezug zahlt sich beim Arbeitgeber und -nehmer aus, insbesondere im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung. Sehen wir uns das anhand eines Beispiels an und gehen von folgender Ausgangslage aus:

  • Bruttogehalt: 4.000 €
  • Steuerklasse: 1
  • Kinder: Keine
  • Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung: 2,5 %
  • Nettogehalt: 2.602 €

Variante 1: Gehaltserhöhung von 600 € pro Jahr

Von einer Gehaltserhöhung um 600 € brutto bleiben dem Arbeitnehmer nur 324 € netto. Für den Arbeitgeber sieht es ebenfalls ungünstig aus. Lohnnebenkosten von ca. 22 % erhöhen die Gesamtkosten um 132 €, sodass der Arbeitgeber insgesamt 732 € zahlen muss.

Der Arbeitgeber zahlt deutlich mehr, während der Arbeitnehmer nur einen Teil der Erhöhung netto erhält.

Variante 2: 50-Euro-Sachbezug pro Monat statt Gehaltserhöhung

Bei einem steuerfreien 50-Euro-Sachbezug jeden Monat erhält der Arbeitnehmer stattdessen 600 € netto pro Jahr – ohne Abzüge. Gleichzeitig spart der Arbeitgeber, da keine zusätzlichen Lohnnebenkosten anfallen, und zahlt daher nur 600 € statt 732 €.

In 3 einfachen Schritten zum Sachbezug

Ansicht der become.1 App mit Flex-, Goodies- und Card-Optionen für Mitarbeiter
Hand hält Smartphone mit become.1 Gutscheinplattform, Auswahl von Anbietern sichtbar
Finger tippt auf Smartphone, während Kleidung online angezeigt wird

Goodies in der App auswählen

Deine Mitarbeitenden können in der become.1 App den Bereich Goodies aufrufen, um ihre monatlichen Vorteile zu nutzen.

Gutschein aus über 100 Partnern wählen

Es stehen Gutscheine von über 100 Partnern zur Auswahl. Einfach den gewünschten Gutschein auswählen und sichern.

Gutschein einlösen & für den nächsten Monat erneut wählen

Den Gutschein direkt einlösen und im nächsten Monat entweder denselben Anbieter nutzen oder einen neuen Gutschein auswählen.

Steuerfreie Sachbezüge mit become.1: deine Vorteile

Steuerfreie Sachbezüge können Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell entlasten, doch bei der Umsetzung gibt es viele steuerliche Vorgaben zu beachten – von Freigrenzen über Pauschalversteuerung bis hin zu den strengen Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Mach es dir leicht mit der Plattform für Mitarbeiter-Benefits von become.1. Mit uns verwaltest du steuerfreie Sachbezüge rechtssicher, digital und ganz ohne komplizierte Bürokratie!

Nutze die Vorteile steuerfreier Sachbezüge und profitiere von weniger Kosten für dich und mehr Geld für dein Team!

FAQ

Was sind die neuen Sachbezugswerte für 2026?

Die Beträge werden regelmäßig auf Grundlage der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue amtliche Sachbezugswerte, Grundlage ist der Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der SvEV. Von der Änderung sind hauptsächlich der Essenszuschuss und die Unterkunft betroffen. Es gelten folgende Werte für 2026:

  • Essenszuschuss: 345 € monatlich bzw. 7,67 € pro Arbeitstag 
  • Unterkunft: 285 € monatlich bzw. ca. 9,50 € pro Tag

Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwerter Vorteil?

Der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwertem Vorteil liegt in ihrer steuerlichen Behandlung:

  • Sachbezug: Eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die nicht aus Geld, sondern aus Gutscheinen, Waren oder Dienstleistungen besteht. Sachbezüge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein, z. B. der 50-Euro-Freibetrag.
  • Geldwerter Vorteil: Bezeichnet allgemein einen Vorteil, den ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält und einen finanziellen Wert hat. Dazu gehören auch Sachbezüge, aber auch ein Dienstwagen oder eine Gesundheitsförderung. Geldwerte Vorteile sind in der Regel steuerpflichtig, es sei denn, es gibt eine spezielle Steuerbefreiung oder Sachbezugsgrenze.

Kurz gesagt: Jeder Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, aber nicht jeder geldwerte Vorteil ist ein steuerfreier Sachbezug.

Was ist die 50-Euro-Freigrenze?

Die 50-Euro-Freigrenze ist eine steuerliche Regelung, mit der ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Sachbezüge von bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren darf. 
Damit ein Sachbezug unter den 50-Euro-Freibetrag fällt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Sachbezug darf nicht in bar ausgezahlt werden, sondern muss in Form von Gutscheinen, Geldkarten oder anderen geldwerten Vorteilen erfolgen.
  2. Der Sachbezug darf nicht in bar ausgezahlt werden, sondern muss in Form von Gutscheinen, Geldkarten oder anderen geldwerten Vorteilen erfolgen.
  3. Wird der Betrag überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Wer kann Sachbezüge erhalten?

Von Sachbezügen profitieren alle Arbeitnehmergruppen, unabhängig von ihrem Beschäftigungsmodell. Dazu gehören:

  • Vollzeit- und Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Werkstudenten
  • Minijobber

Was ist der Unterschied zwischen Barlohn und Sachbezug?

Der Unterschied zwischen Barlohn und Sachbezug liegt in der Art der Vergütung:

  • Ein Barlohn ist die klassische Form der Vergütung, bei der der Arbeitnehmer sein Gehalt in Form von Geld erhält. Dieser Lohn ist vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Ein Sachbezug hingegen besteht aus geldwerten Vorteilen, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält und die unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialabgabenfrei sind.

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