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Am Arbeitsmarkt wütet ein Teufelskreis aus steigenden Lohnkosten, anhaltender Inflation und wachsenden Erwartungen von Arbeitnehmern. Diese Entwicklung stellt Unternehmen 2026 vor die brennende Frage: Wie können wir Angestellte finanziell entlasten, ohne die Gehaltsstruktur dauerhaft aufzublähen?
Eine mögliche Antwort liegt in einer intelligenten Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind immer beliebter.
Ein Grund für die wachsende Popularität: Viele dieser steuerfreien Leistungen sind rechtssicher umsetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Dieser Überblick verrät dir, welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen 2026 möglich sind und warum sich moderne Benefits für dein Unternehmen besonders lohnen.
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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse: Moderne Benefits auf einen Blick |
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Attraktive Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse: |
Individuelle Anwendungen: |
Effektiver als Gehaltserhöhungen: |
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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bieten Arbeitnehmern netto mehr Vorteile und stärken gleichzeitig das Image des Unternehmens als moderner Arbeitgeber. |
Arbeitgeberzuschüsse können für Mobilität, Gesundheit oder Kinderbetreuung und vieles mehr genutzt werden. |
Ein steuerfreier Sachbezug von 50 € monatlich kostet den Arbeitgeber weniger als eine Gehaltserhöhung von 100 €, bietet dem Arbeitnehmer jedoch nahezu denselben finanziellen Vorteil. |
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind ein einfacher und kostengünstiger Weg, um Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt zu unterstützen. Das Beste? Es fallen keine Abzüge durch Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge an. Mitarbeiter können sie individuell für Internet, Essen oder persönliche Anlässe nutzen. Steuerfreie Leistungen entlasten Angestellte genau da, wo es im Alltag wirklich zählt.
So entsteht eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unternehmen können dadurch ihr Image als moderner, mitarbeiterorientierter Arbeitgeber stärken, ohne dafür hohe Lohnnebenkosten zu stemmen. Für Beschäftigte bedeutet es mehr Netto und konkrete Vorteile im täglichen Leben.

Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Ausbildung. Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von steuerfreien Zuschüssen profitieren, vorausgesetzt, die spezifischen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden eingehalten.
Auch Minijobber können solche steuerfreien Vorteile erhalten, solange ihre monatliche Verdienstgrenze (Stand 2026: 603 €) nicht überschritten wird. Besonders gefragt sind in diesem Bereich zum Beispiel Sachzuwendungen oder das steuerfreie Deutschlandticket, das vielen den Arbeitsweg deutlich günstiger macht.
Diese einfache Checkliste gewährleistet, dass Arbeitgeberzuschüsse tatsächlich steuerfrei bleiben:
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse basieren unter anderem auf den Regelungen in § 3 EStG. Damit solche Leistungen auch wirklich steuerfrei bleiben, musst du regelmäßig prüfen, ob die Zuschüsse den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Achtung: Diese können sich durch Gesetzesanpassungen jederzeit ändern!
Der Zuschuss muss on top zum vereinbarten Gehalt gezahlt werden. Eine Gehaltsumwandlung oder ein Gehaltsverzicht sind in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen gibt es allerdings, etwa beim Deutschlandticket.
Die steuerfreie Leistung vom Arbeitgeber muss einem klar definierten Zweck dienen, zum Beispiel zur Unterstützung bei der Fahrt zur Arbeit, für die Kinderbetreuung oder für das Internet im Homeoffice.
Für viele Zuschüsse gelten steuerliche Freibeträge. Häufig zählt bei Sachbezügen die Freigrenze von 50 €. Wird dieser Rahmen überschritten, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
In vielen Fällen müssen die Mitarbeiter Belege wie Quittungen oder Verträge einreichen. Denn ohne Nachweise kann das Finanzamt die Steuerfreiheit nicht anerkennen.
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Mit become.1 bist du immer auf der sicheren Seite Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse erfordern eine saubere Dokumentation und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit become.1 werden alle Belege, die Mitarbeiter über die App einreichen, automatisch geprüft und rechtskonform archiviert. Dank regelmäßiger Updates erfüllt die Plattform stets die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und sorgt dafür, dass du bei Prüfungen bestens vorbereitet bist. |
Was viele nicht wissen: Damit ein Arbeitgeberzuschuss wirklich steuerfrei bleibt, reicht die gesetzliche Grundlage allein nicht aus. Bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen ist Vorsicht geboten: Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass eine eigentlich steuerfreie Leistung nachträglich steuerpflichtig wird. Unbedingt beachten:
Zuschüsse vor der Gehaltszahlung vereinbaren
Zuschüsse müssen vor der jeweiligen Gehaltsabrechnung verbindlich vereinbart sein, am besten direkt im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung. Rückwirkende Regelungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
An keine Rückfallklausel koppeln
Die Leistung muss als eigenständiger Vorteil erkennbar bleiben, ohne verdeckte Kopplung an den Lohn. Wird zum Beispiel automatisch das Gehalt erhöht, wenn der Zuschuss wegfällt, ist die Steuerfreiheit gefährdet.
Nachvollziehbare Kriterien definieren
Arbeitgeber können steuerfreie Leistungen gezielt bestimmten Gruppen anbieten, z. B. Eltern mit Kindern oder Beschäftigte, die mit Bus und Bahn pendeln. Wichtig dabei: Die Regeln müssen transparent und fair sein, um arbeitsrechtliche Konflikte zu vermeiden.
Betriebliche Übung vermeiden
Wird ein Zuschuss regelmäßig gezahlt, kann daraus ein Anspruch entstehen, selbst wenn er ursprünglich freiwillig war. Um diese sogenannte „betriebliche Übung“ (oder auch „Gewohnheitsrecht” genannt) zu vermeiden, sollte klar und schriftlich festgehalten werden, dass es sich um eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung handelt.
Schriftlich regeln
Gerade bei höherwertigen oder zweckgebundenen Leistungen, etwa technische Geräte oder Weiterbildungen, lohnt sich eine schriftliche Vereinbarung. So lassen sich Bedingungen wie Nutzungsdauer oder Rückzahlung bei Kündigung klar festlegen.
Im Zweifel: become.1 fragen
Die Liste möglicher steuerfreier Leistungen ist lang und nicht jede Idee ist steuerlich abgesichert. Wer sich nicht sicher ist oder wem das Ganze zu komplex erscheint, kann sich das Leben mit der Plattform von become.1 vereinfachen.
Was der Arbeitgeber im Jahr 2026 steuerfrei zahlen kann, findest du in dieser Auflistung:
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Leistung |
Voraussetzung |
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss |
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Arbeitskleidung |
Überlassung typischer Berufskleidung, die ausschließlich für die berufliche Tätigkeit bestimmt ist |
In voller Höhe steuerfrei |
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Sachzuwendungen aus besonderem Anlass, z. B. Geburtstage oder Jubiläen |
Bis zu 60 € pro Anlass steuerfrei |
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Beiträge des Unternehmens in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds |
Steuerfreier Höchstbetrag von 8.112 € für 2026 |
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Betriebsveranstaltungen |
Maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr; Freibetrag pro Veranstaltung |
Bis zu 110 € pro Mitarbeiter |
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Dienstrad |
Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern zur privaten Nutzung zusätzlich zum Arbeitslohn |
In voller Höhe steuerfrei |
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Zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Zuschüsse für Erholungszwecke |
Bis zu 156 € für Arbeitnehmer, 104 € für Ehegatten und 52 € pro Kind pro Jahr |
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Zuschüsse zu Mahlzeiten, z. B. in Form von Essensmarken oder Kantinenzuschüssen |
Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag steuerfrei |
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Fort- und Weiterbildungen/ berufsbegleitendes Studium |
Übernahme von Gebühren bei überwiegend betrieblichem Interesse |
In voller Höhe steuerfrei |
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Zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands |
Bis zu 600 € pro Jahr |
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Jobticket |
Zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Zuschüsse oder unentgeltliche bzw. verbilligte Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel |
Steuerfrei in Höhe der Fahrkarte |
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Zusätzlich zum Arbeitslohn für nicht schulpflichtige Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen |
In voller Höhe steuerfrei |
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Ladestrom für E-Autos |
Kostenübernahme für das Aufladen von Elektrofahrzeugen im Betrieb oder Zuschüsse für Ladestrom zu Hause |
In voller Höhe steuerfrei, befristet bis Ende 2029 |
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Zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Sachleistungen oder Gutscheine |
Bis zu 50 € monatlich steuerfrei |
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Zuschüsse zu Telefon- und Internetkosten |
Bis zu 50 € monatlich steuerfrei, 25 % pauschale Lohnsteuer |
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Umzugskosten |
Übernahme von Umzugskosten aus beruflichem Anlass |
Steuerfreie Pauschalvergütung von 964 € seit 1. März 2024 |
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Vermögensbeteiligungen |
Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen, zusätzlich zum Arbeitslohn |
Bis zu 2.000 € pro Jahr steuerfrei |
Achtung, Sonderfall: Zuschuss zur KrankenversicherungNicht alle Beschäftigten sind automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Wer zum Beispiel die Versicherungspflichtgrenze überschreitet oder sich privat versichert hat, für den gelten andere Regeln, auch beim Thema Zuschuss. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen zwar keine Beiträge mehr direkt abführen, können aber freiwillig einen Zuschuss zur Krankenversicherung leisten. Und: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dieser Zuschuss sogar steuerfrei. Wichtige Unterscheidung: Bei freiwillig gesetzlich Versicherten – also Beschäftigten, die wegen ihres Einkommens oberhalb der Versicherungspflichtgrenze stehen – übernehmen Unternehmen oft einen Anteil der Beiträge. Hier wird so gerechnet, als wäre die Person versicherungspflichtig. Die Steuerfreiheit gilt bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils, der auch bei einer regulären gesetzlichen Versicherung fällig wäre. Und bei Privatversicherten? Auch hier ist ein steuerfreier Zuschuss möglich, z. B. wenn die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde oder die betreffende Person das 55. Lebensjahr erreicht hat. Der steuerfreie Zuschuss darf dabei höchstens so hoch sein wie der Anteil, den das Unternehmen bei gesetzlich Versicherten zahlen würde – und nie mehr als 50 % der tatsächlichen Versicherungsbeiträge. |
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind sozusagen ein steuerfreier Arbeitslohn und gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Sie müssen daher nicht in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.
Da diese steuerfreien Zuwendungen bereits vom Arbeitgeber korrekt abgerechnet und von der Steuer befreit wurden, besteht keine Pflicht zur Angabe. Arbeitnehmer müssen in ihrer Steuererklärung nur steuerpflichtige Einkünfte wie Gehalt, Provisionen, Zinsen oder Mieteinnahmen angeben.
Wichtig für das Unternehmen:
Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit (z. B. Zweckbindung, Freigrenze, Freibeträge) müssen erfüllt sein und die Zuschüsse korrekt dokumentiert werden. Nur dann entsteht die gewünschte Win-win-Situation. Die sichere Alternative? Einfach become.1 nutzen, denn unsere Plattform erledigt das alles für dich komplett automatisch.
In der aktuellen Krise mit anhaltender Inflation, steigenden Lebenshaltungskosten und einem angespannten Arbeitsmarkt geraten klassische Gehaltserhöhungen für viele Unternehmen an ihre Grenzen. Gleichzeitig wächst für viele Mitarbeiter der Wunsch nach mehr individueller Wertschätzung und finanzieller Entlastung.
Immer mehr Unternehmen setzen deshalb auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse, um weiter im War for Talent mitzumischen. Sie entlasten Mitarbeiter spürbar und das, ohne die Lohnnebenkosten in die Höhe zu treiben.
Gerade kleine und junge Unternehmen, die nicht mit großen Gehältern konkurrieren können, profitieren von diesen Möglichkeiten. Ob steuerfreie Sachbezüge, Jobticket oder die Erholungsbeihilfe, viele dieser steuerfreien Arbeitgeberleistungen kommen brutto für netto beim Mitarbeiter an und schaffen echten Mehrwert im Alltag.
Hinzu kommt: Individuell zugeschnittene Zusatzleistungen helfen Unternehmen dabei, sich im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte klar zu positionieren. Gerade durch hybride Arbeitsmodelle und die wachsenden Erwartungen an Unternehmen sind smarte Benefits ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
Unternehmen möchten ihrer Belegschaft oft etwas Gutes tun, aber das kommt nicht immer spürbar bei Mitarbeitern an. Also, was lohnt sich wirklich? Eine Gehaltserhöhung oder ein steuerfreier Sachbezug?
Hier ein Vergleich anhand eines konkreten Beispiels:
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Gehaltserhöhung von 100 € pro Monat |
Steuerfreier Sachbezug von 50 € pro Monat |
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Arbeitgeberkosten |
122 € |
50 € |
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Nettozuwachs Arbeitnehmer |
53 € |
50 € |
Der Arbeitgeber zahlt bei einer Gehaltserhöhung von 100 € insgesamt 122 € – 100 € Brutto plus ca. 22 % Lohnnebenkosten. Beim Arbeitnehmer kommen davon durch Lohnsteuer und Sozialabgaben nur 53 € netto an. Fast die Hälfte der Gehaltserhöhung geht also an Steuern und Abgaben verloren.
Anhand des Beispiels eines steuerfreien Sachbezugs zahlt die Firma nur 50 €, da keine Lohnnebenkosten anfallen. Der Arbeitnehmer erhält den vollen Betrag von 50 € netto komplett steuer- und abgabenfrei.
Mit einem steuerfreien Sachbezug erzielt der Arbeitnehmer nahezu den gleichen finanziellen Vorteil wie bei einer 100-Euro-Gehaltserhöhung, aber der Arbeitgeber spart dabei 72 € pro Monat.
Beide Seiten profitieren, ohne dass die Lohnkosten übermäßig steigen oder der Nettoeffekt für den Arbeitnehmer schrumpft.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind eine clevere Möglichkeit, deine Mitarbeiter finanziell zu unterstützen und gleichzeitig deine Personalkosten zu optimieren. Mit der All-in-One-Plattform von become.1 kannst du diese Benefits einfach und rechtssicher umsetzen.
Die digitale Lösung übernimmt für dich die komplette Verwaltung und sorgt für 100-prozentige Steuer- und Rechtskonformität. Die smarte Plattform bietet dir zahlreiche maßgeschneiderte Benefits für deine Mitarbeiter wie monatliche Gutscheine, kleine Aufmerksamkeiten, Mobilitätsbudgets und viele mehr.
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2026 können Firmen verschiedene steuer- und sozialabgabenfreie Leistungen gewähren, zum Beispiel einmalige Sachbezüge oder Aufmerksamkeiten für besondere Anlässe. Interessant ist auch die Rentenaufschubprämie, die in den nächsten Jahren eingeführt werden soll. Für Arbeitnehmer, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, kann eine steuerfreie Prämie gezahlt werden. Die Höhe der Prämie soll bis zu 2.000 € pro Monat Beschäftigung nach Renteneintritt betragen – also maximal 24.000 € pro Jahr.
Steuerfreie Zuschläge können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber gezahlt werden, beispielsweise:
Ein steuerfreier Arbeitslohn ist eine Vergütung oder Zusatzleistung, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern gewährt und die nicht der Lohnsteuer unterliegt. Dazu zählen z. B. Sachbezüge, Zuschüsse zur Gesundheitsförderung oder Kinderbetreuungskosten – vorausgesetzt, bestimmte gesetzliche Voraussetzungen und Freibeträge werden eingehalten.
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