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Tankkarte für Mitarbeiter: das Wichtigste in Kürze | ||
Steuerfreier Sachbezug: | Vorteile für Unternehmen: | Flexibilität: |
Mit der Tankkarte können Arbeitgeber bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei an die Arbeitnehmer gewähren. | Reduzierte Lohnnebenkosten, einfache Verwaltung über digitale Plattformen und ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit im Wettbewerb um Fachkräfte. | Die Tankkarte kann privat genutzt werden, solange die 50-Euro-Grenze eingehalten wird. Alternativ bietet ein Mobilitätsbudget noch mehr Optionen. |
Die Tankkarte für Mitarbeiter ist eine beliebte Möglichkeit, Mobilitätskosten zu bezuschussen und gleichzeitig steuerfreie Vorteile zu gewähren. Sie funktioniert wie eine Guthabenkarte und erlaubt es Arbeitnehmern, an bestimmten Tankstellen bargeldlos bis zu 50 Euro im Monat als steuerfreier Sachbezug zu tanken.
Was ist der Unterschied zwischen Tankkarte und Tankgutschein? Tankgutscheine – ob in Papierform oder digital – werden monatlich neu ausgegeben und sind in der Regel nur bei einer bestimmten Tankstellenkette einlösbar. Tankkarten sind hingegen aufladbare, physische oder digitale Karten mit einem monatlichen Guthaben von bis zu 50 Euro, die an einem Netzwerk von Tankstellen nutzbar sind. |
Die steuerfreie Tankkarte für Mitarbeiter basiert auf § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommenssteuergesetzes, ergänzt durch Regelungen aus dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Seit 2022 gilt: Bis zu 50 Euro monatlich dürfen als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden.
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Die steuerliche Behandlung der Tankkarte für Mitarbeiter ist klar geregelt und bietet dir als Arbeitgeber viele Vorteile, sofern alle Voraussetzungen beachtet sind:
50-Euro-Freigrenze beachten
Die Tankkarte fällt nur dann unter den steuerfreien Sachbezug, wenn der monatliche Wert pro Arbeitnehmer die gesetzlich festgelegte Freigrenze von 50 Euro brutto inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt. Ein Überschreiten dieser Grenze führt zur vollen Steuerpflicht des gesamten Betrags.
Erfüllung der ZAG-Vorgaben
Seit 2022 müssen Tankkarten zusätzlich die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a oder 10b ZAG) erfüllen:
Keine Barauszahlung zulässig
Der Wert der Tankkarte darf nicht in bar ausgezahlt werden. Nur Sachleistungen – also z. B. das Tanken von Kraftstoff – sind steuerbegünstigt. Eine Auszahlung in Geld, auch auf Wunsch der Mitarbeiter, macht die Zuwendung steuerpflichtig. Geringe Restbeträge unter einem Euro dürfen laut BMF jedoch ausnahmsweise bar ausgezahlt werden.
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Die Tankkarte muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden. Wird sie im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ausgegeben, entfällt der steuerliche Vorteil. Arbeitgeber sollten diesen Punkt klar dokumentieren, um die Steuerfreiheit im Zweifelsfall nachweisen zu können.
Dokumentation ist Pflicht
Arbeitgeber müssen die Ausgabe und Nutzung der Tankkarten lückenlos dokumentieren, z. B. durch Abrechnungen oder Aufzeichnungen in der Lohnbuchhaltung. Nur so lässt sich die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben im Falle einer Betriebsprüfung belegen.
Zuflussprinzip beachten
Für die Steuerfreiheit gilt das sogenannte Zuflussprinzip: Die Tankkarte muss dem Mitarbeiter im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich zur Verfügung stehen, also aktiviert oder ausgehändigt werden. Rückwirkende oder vorgezogene Zuwendungen sind nicht zulässig.
Keine Kostenerstattung möglich
Seit dem 01.01.2020 gilt: Nachträgliche Kostenerstattungen für bereits bezahlte Tankrechnungen gelten nicht mehr als Sachbezug und sind ab dem ersten Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber sollten daher auf Prepaid- oder digitale Tankkartenlösungen umstellen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Alternative: Mobilitätsbudget als flexible Lösung Nicht jeder fährt mit dem Auto zur Arbeit. Mit einem flexiblen Mobilitätsbudget kannst du all deinen Arbeitnehmern einen steuerfreien Benefit bieten – egal ob sie tanken, mit dem ÖPNV fahren oder das Rad nutzen. Das Mobilitätsbudget ist die moderne, nachhaltige Alternative zur klassischen Tankkarte und lässt sich mit become.1 einfach und flexibel umsetzen. |
Die steuerfreie Tankkarte zählt zu den beliebtesten Benefits im modernen Personalwesen – und das aus gutem Grund.
Zahlreiche Anbieter ermöglichen die steuerfreie Nutzung von Tankkarten. Die Aral eSuperCard ist zum Beispiel deutschlandweit an über 2.300 Tankstellen einsetzbar – auch für Einkäufe im Shop. Shell SmartPay funktioniert über die App an rund 2.000 Shell-Tankstellen, TotalEnergies bietet Gutscheinkarten für mehr als 1.200 Standorte. Weitere Anbieter sind z. B. JET, Sprint und Go.
Mit become.1 gehst du noch einen Schritt weiter: Deine Mitarbeiter wählen flexibel per App, wie sie ihren steuerfreien Sachbezug nutzen wollen – ob als Tankkarte bei unterschiedlichen Tankstellen, für den ÖPNV, im Einzelhandel oder für andere regionale Ausgaben.
Das heißt: Du bietest nicht nur einen Tankgutschein, sondern eine echte Auswahl, die zu jedem Lebensstil passt. So profitieren alle im Team, egal ob mit Auto, Fahrrad oder Bahn unterwegs.
Mit become.1 wird die Tankkarte für Mitarbeiter zum Kinderspiel. Unsere Plattform bietet dir eine digitale, rechtskonforme und maximal flexible Lösung. Entweder ist der 50-Euro-Sachbezug frei über das Dashboard monatlich wählbar oder als Sachbezugskarte einlösbar.
Mit der become.1 Card kannst du monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei aufladen. Dein Team wählt selbst den Postleitzahlenbereich aus und nutzt die Karte an allen Mastercard-Akzeptanzstellen in der Region, also auch an Tankstellen, Supermärkten und mehr.
become.1 Sachbezugskarte | Klassischer Tankgutschein |
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Die Tankkarte lohnt sich für alle Beschäftigten, die regelmäßig mit dem Auto unterwegs sind – egal ob für den Arbeitsweg oder privat.
Ja, das Guthaben der Tankkarte kann privat genutzt werden – zum Tanken, aber auch für andere Einkäufe in der gewählten Region. Wichtig ist nur, dass die 50-Euro-Grenze eingehalten wird und die Karte nicht bar ausgezahlt wird.
Nein, eine Tankkarte ist nicht automatisch beim Firmenwagen dabei, für Unternehmen besteht dabei keine Pflicht.
Die DKV-Karte ist eine Tankkarte für Unternehmen, mit der Mitarbeiter an zahlreichen Tankstellen in Europa bargeldlos Kraftstoff tanken und weitere Mobilitätsleistungen nutzen können.
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