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Rentenaufschubprämie: Das Wichtigste in Kürze
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Die Rentenaufschubprämie ist ein zentraler Bestandteil des Rentenpakets der Bundesregierung und eine steuerfreie Einmalzahlung an Beschäftigte, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten und ihren Rentenbeginn bewusst hinauszögern. Statt die monatliche Altersrente zu beziehen, kann man über einen Zeitraum von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten ein steuerfreies Guthaben sammeln, das am Ende als Einmalbetrag ausgezahlt wird.
Die gesetzliche Grundlage der Rentenaufschubprämie bildet der neu eingeführte § 107a SGB VI, der im Zuge des Rentenpakets 2025 verabschiedet wurde. Der Paragraph ist jedoch offiziell noch nicht wirksam.
Die Rentenaufschubprämie soll ab 2028 in Kraft treten, nachdem sie über die letzten Jahre politisch als Teil des Rentenpakets entwickelt wurde:
Um die Rentenaufschubprämie zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Nicht jeder profitiert von der Prämie, darunter:
Anhand eines Rechenbeispiels kann man sich die Rentenaufschubprämie besser vorstellen. Gehen wir von folgender Ausgangssituation aus:
Petra M., 67 Jahre, hat im Januar 2028 die Regelaltersgrenze erreicht. Ihr monatlicher Rentenanspruch betrüge ab diesem Zeitpunkt 1.800 Euro. Sie entscheidet sich, noch 36 Monate weiterzuarbeiten und die Rente erst ab Januar 2031 zu beziehen.
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Berechnung |
Wert |
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Monatlicher Rentenanspruch |
1.800 € |
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Aufschubdauer |
36 Monate |
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Rentenaufschubprämie |
ca. 64.800 € – steuerfrei |
Die Rentenaufschubprämie ist nicht die einzige Möglichkeit, vom freiwilligen Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze zu profitieren. Wer länger im Beruf bleibt, hat grundsätzlich drei Optionen: Rentenzuschlag, Aktivrente oder Flexirente.
Wer seine Rente aufschiebt, aber keine Einmalzahlung möchte, kann stattdessen den klassischen Rentenzuschlag wählen. Für jeden Monat, den der Rentenbeginn hinausgezögert wird, steigt die spätere Monatsrente dauerhaft um 0,5 %.
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Berechnung |
Wert |
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Aufschubdauer |
36 Monate |
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Zuschlag pro Monat |
0,5 % |
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Gesamtzuschlag |
18 % |
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Erhöhte Monatsrente |
1.800 € + 324 € = 2.124 €/Monat – lebenslang |
Der Vorteil: Der Zuschlag wirkt lebenslang und zahlt sich insbesondere bei langer Lebenserwartung aus.
Die Aktivrente, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, richtet sich an Rentner, die zwar bereits ihre Rente beziehen, aber trotzdem weiterarbeiten möchten. Das Modell erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € (24.000 € jährlich), ohne dass die Rente gekürzt wird.
Die Flexirente ist ein Baukastensystem für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Sie ermöglicht:
Die Flexirente ist das flexibelste Modell und eignet sich für alle, die einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand bevorzugen.
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Schon gewusst? Mit dem Ausscheiden der Babyboomer verliert der Arbeitsmarkt laut dem Statistischen Bundesamt knapp ein Drittel aller Erwerbspersonen: 13,4 Millionen Beschäftigte werden bis 2039 das Rentenalter überschritten haben. Die nachrückenden Jahrgänge sind zahlenmäßig zu schwach, um die ausscheidenden Babyboomer zu ersetzen. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren spürbar verschärfen. |
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Vorteile für Arbeitgeber |
Nachteile für Arbeitgeber |
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Erfahrungswissen bleibt im Unternehmen – Know-how-Transfer an jüngere Kollegen wird erleichtert |
Erhöhter administrativer Aufwand (Vertragsgestaltung, Arbeitsschutz, Antragsstellung) |
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Reduzierter Druck bei der Nachfolgeplanung und Neueinstellung – Recruitingkosten sinken |
Arbeitsplätze und Arbeitszeiten müssen ggf. altersgerecht angepasst werden |
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Wirksames Instrument gegen Fachkräftemangel |
Rechtliche Unsicherheiten bis zur finalen Gesetzesverabschiedung |
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Vorteile für Arbeitnehmer |
Nachteile für Arbeitnehmer |
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Steuerfreie Einmalzahlungen als zusätzlichen finanziellen Puffer |
Nicht alle sind körperlich in der Lage, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten (z. B. Pflege, Handwerk) |
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Förderung der persönlichen Weiterentwicklung und sozialen Teilhabe im Alter |
Menschen mit niedrigen Renten könnten sich genötigt fühlen, weiterzuarbeiten (sozialer Druck) |
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Das Institut der dt. Wirtschaft zeigt, dass sogenannte Silver Worker – also Beschäftigte zwischen 66 und 70 Jahren – zu den zufriedensten Altersgruppen überhaupt gehören |
Bei langer Lebenserwartung kann der Verzicht auf den Rentenzuschlag finanziell nachteilig sein |
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Schon gewusst? Eine Studie mit 262 älteren Erwachsenen zeigt: Wer über das Rentenalter hinaus berufstätig bleibt, schneidet in Tests zu Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Problemlösung deutlich besser ab als Gleichaltrige im Ruhestand. Auch die Lebenszufriedenheit ist bei aktiv Beschäftigten messbar höher. Je länger die Inaktivität nach dem Renteneintritt andauert, desto stärker nehmen kognitive Fähigkeiten ab. Wer hingegen geistig anspruchsvolle Arbeit ausübt, schützt nachweislich sein Gedächtnis. |
Die Rentenaufschubprämie schafft den finanziellen Anreiz von staatlicher Seite. Arbeitgeber können das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus mit gezielten Zusatzleistungen noch deutlich attraktiver gestalten. Gerade für ältere Beschäftigte spielen Gesundheit, Wohlbefinden und Wertschätzung eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, länger im Beruf zu bleiben.
Hier einige Benefits, die für ältere Mitarbeiter attraktiv sein könnten:
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Die Rentenaufschubprämie lohnt sich vor allem für Beschäftigte, die gesundheitlich in der Lage sind, länger zu arbeiten, einen relativ hohen Rentenanspruch haben (da die Prämie auf der Rentenhöhe basiert) und einen größeren Einmalbetrag gegenüber einer dauerhaften monatlichen Rentenerhöhung bevorzugen.
Ja, die Rentenaufschubprämie ist nach aktuellem Gesetzesstand vollständig steuerfrei.
Die Rentenaufschubprämie ist als Alternative gedacht. Es gilt das Entweder-oder-Prinzip, das heißt, man muss sich für eines der Renten-Modelle entscheiden, eine Kombination ist gesetzlich ausgeschlossen.
Da die Rentenaufschubprämie erst ab 2028 in Kraft tritt, stehen konkrete Details zur Beantragung noch aus. Voraussichtlich wird der Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
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