Die Rentenaufschubprämie

Die Rentenaufschubprämie bietet ab 2028 eine steuerfreie Einmalzahlung als finanziellen Anreiz für Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus im Berufsleben bleiben. Unternehmen können diesen staatlichen Impuls durch gezielte Benefits und gesundheitsfördernde Maßnahmen ergänzen, um wertvolles Fachwissen langfristig im Betrieb zu sichern.
Älterer Mann mit Brille arbeitet am Laptop

Rentenaufschubprämie: Das Wichtigste in Kürze


  • Inkrafttreten: Geplant ab 2028

  • Dauer: min. 12 Monate, max. 36 Monate

  • Höhe: Voraussichtlich steuerfreie Einmalzahlung, berechnet auf Basis des monatlichen Rentenanspruchs

  • Voraussetzung: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und gesetzliches Rentenalter erreicht, aber noch kein Rentenbezug

  • Ziel: Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt halten, Anreiz zum Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze

 

Was ist die Rentenaufschubprämie?

Die Rentenaufschubprämie ist ein zentraler Bestandteil des Rentenpakets der Bundesregierung und eine steuerfreie Einmalzahlung an Beschäftigte, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten und ihren Rentenbeginn bewusst hinauszögern. Statt die monatliche Altersrente zu beziehen, kann man über einen Zeitraum von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten ein steuerfreies Guthaben sammeln, das am Ende als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

 

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage der Rentenaufschubprämie bildet der neu eingeführte § 107a SGB VI, der im Zuge des Rentenpakets 2025 verabschiedet wurde. Der Paragraph ist jedoch offiziell noch nicht wirksam.

 

Ab wann gilt die Rentenaufschubprämie?

Die Rentenaufschubprämie soll ab 2028 in Kraft treten, nachdem sie über die letzten Jahre politisch als Teil des Rentenpakets entwickelt wurde:

  • Juli 2024 – Wachstumsinitiative: Die Bundesregierung legte im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative den konzeptionellen Grundstein für eine Rentenaufschubprämie.
  • Herbst 2024 – BEG IV: Die Rentenaufschubprämie wird als Formulierungshilfe im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) aufgenommen und als neuer § 107a SGB VI formuliert.
  • Dezember 2025 – Bundestagsbeschluss: Das Rentenpaket 2025 wird mit Kanzlermehrheit (318 Ja-Stimmen) vom Bundestag verabschiedet. Die Rentenaufschubprämie ist ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes.
  • 2028 – Inkrafttreten: Voraussichtlicher Start der Rentenaufschubprämie.

 

Wie hoch ist die Rentenaufschubprämie?

  • Mindestdauer 12 Monate: Der Aufschub muss mindestens 12 Kalendermonate betragen.
  • Höchstdauer 36 Monate: Maximal 36 Kalendermonate (3 Jahre) Aufschub sind prämienfähig.

 

Wer hat Anspruch?

Um die Rentenaufschubprämie zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gesetzliches Rentenalter: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein. Diese liegt aktuell je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren und wird schrittweise angehoben – wer 1964 oder später geboren ist, geht erst mit 67 in Rente.
  • Kein Bezug einer Altersrente: Die Rente ist bewusst noch nicht beantragt. Wer bereits eine Altersrente bezieht, ist ausgeschlossen.
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Es muss eine Beschäftigung oberhalb eines Minijobs vorliegen – das heißt, das monatliche Einkommen muss über 538 Euro liegen.

 

Wer hat keinen Anspruch auf die Rentenaufschubprämie?

Nicht jeder profitiert von der Prämie, darunter:

  • Selbstständige ohne Sozialversicherungspflicht
  • Beamte (eigenes Versorgungssystem)
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijob unter 538 €/Monat)
  • Erwerbsminderungsrentner

 

Rentenaufschubprämie berechnen: Beispiel

Anhand eines Rechenbeispiels kann man sich die Rentenaufschubprämie besser vorstellen. Gehen wir von folgender Ausgangssituation aus:

Petra M., 67 Jahre, hat im Januar 2028 die Regelaltersgrenze erreicht. Ihr monatlicher Rentenanspruch betrüge ab diesem Zeitpunkt 1.800 Euro. Sie entscheidet sich, noch 36 Monate weiterzuarbeiten und die Rente erst ab Januar 2031 zu beziehen.

 

Berechnung

Wert

Monatlicher Rentenanspruch

1.800 €

Aufschubdauer

36 Monate

Rentenaufschubprämie

ca. 64.800 € – steuerfrei



Welche Alternativen gibt es für die Rentenaufschubprämie?

Die Rentenaufschubprämie ist nicht die einzige Möglichkeit, vom freiwilligen Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze zu profitieren. Wer länger im Beruf bleibt, hat grundsätzlich drei Optionen: Rentenzuschlag, Aktivrente oder Flexirente.

 

Rentenzuschlag

Wer seine Rente aufschiebt, aber keine Einmalzahlung möchte, kann stattdessen den klassischen Rentenzuschlag wählen. Für jeden Monat, den der Rentenbeginn hinausgezögert wird, steigt die spätere Monatsrente dauerhaft um 0,5 %.

 

Berechnung

Wert

Aufschubdauer

36 Monate

Zuschlag pro Monat

0,5 %

Gesamtzuschlag

18 %

Erhöhte Monatsrente

1.800 € + 324 € = 2.124 €/Monat – lebenslang

 

Der Vorteil: Der Zuschlag wirkt lebenslang und zahlt sich insbesondere bei langer Lebenserwartung aus. 

Aktivrente

Die Aktivrente, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, richtet sich an Rentner, die zwar bereits ihre Rente beziehen, aber trotzdem weiterarbeiten möchten. Das Modell erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 € (24.000 € jährlich), ohne dass die Rente gekürzt wird. 

 

Flexirente

Die Flexirente ist ein Baukastensystem für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Sie ermöglicht:

  • Teilrentenbezug: Wer nicht von null auf hundert in den Ruhestand wechseln möchte, kann einen frei wählbaren Anteil seiner Rente beziehen – ob 10 %, 50 % oder bis zu 99 % – und gleichzeitig weiterarbeiten. 
  • Früherer Renteneintritt: ab 63 Jahren mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze
  • Hinzuverdienst ohne Begrenzung: seit 2023 bei Altersrente nach Regelaltersgrenze
  • Zusätzliche Rentenpunkte: durch Weiterbeschäftigung neben dem Rentenbezug

Die Flexirente ist das flexibelste Modell und eignet sich für alle, die einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand bevorzugen.



Schon gewusst?


Mit dem Ausscheiden der Babyboomer verliert der Arbeitsmarkt laut dem Statistischen Bundesamt knapp ein Drittel aller Erwerbspersonen: 13,4 Millionen Beschäftigte werden bis 2039 das Rentenalter überschritten haben.


Die nachrückenden Jahrgänge sind zahlenmäßig zu schwach, um die ausscheidenden Babyboomer zu ersetzen. Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren spürbar verschärfen.




Was sind die Vor- und Nachteile der Rentenaufschubprämie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

 

Vorteile für Arbeitgeber

Nachteile für Arbeitgeber

Erfahrungswissen bleibt im Unternehmen – Know-how-Transfer an jüngere Kollegen wird erleichtert 

Erhöhter administrativer Aufwand (Vertragsgestaltung, Arbeitsschutz, Antragsstellung) 

Reduzierter Druck bei der Nachfolgeplanung und Neueinstellung – Recruitingkosten sinken 

Arbeitsplätze und Arbeitszeiten müssen ggf. altersgerecht angepasst werden

Wirksames Instrument gegen Fachkräftemangel

Rechtliche Unsicherheiten bis zur finalen Gesetzesverabschiedung 



Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

 

Vorteile für Arbeitnehmer

Nachteile für Arbeitnehmer

Steuerfreie Einmalzahlungen als zusätzlichen finanziellen Puffer

Nicht alle sind körperlich in der Lage, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten (z. B. Pflege, Handwerk) 

Förderung der persönlichen Weiterentwicklung und sozialen Teilhabe im Alter 

Menschen mit niedrigen Renten könnten sich genötigt fühlen, weiterzuarbeiten (sozialer Druck)

Das Institut der dt. Wirtschaft zeigt, dass sogenannte Silver Worker – also Beschäftigte zwischen 66 und 70 Jahren – zu den zufriedensten Altersgruppen überhaupt gehören

Bei langer Lebenserwartung kann der Verzicht auf den Rentenzuschlag finanziell nachteilig sein




Schon gewusst?


Eine Studie mit 262 älteren Erwachsenen zeigt: Wer über das Rentenalter hinaus berufstätig bleibt, schneidet in Tests zu Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Problemlösung deutlich besser ab als Gleichaltrige im Ruhestand. Auch die Lebenszufriedenheit ist bei aktiv Beschäftigten messbar höher. Je länger die Inaktivität nach dem Renteneintritt andauert, desto stärker nehmen kognitive Fähigkeiten ab. Wer hingegen geistig anspruchsvolle Arbeit ausübt, schützt nachweislich sein Gedächtnis.

 

Wie Arbeitgeber mit gezielten Benefits das Weiterarbeiten attraktiv machen können

Die Rentenaufschubprämie schafft den finanziellen Anreiz von staatlicher Seite. Arbeitgeber können das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus mit gezielten Zusatzleistungen noch deutlich attraktiver gestalten. Gerade für ältere Beschäftigte spielen Gesundheit, Wohlbefinden und Wertschätzung eine zentrale Rolle bei der Entscheidung, länger im Beruf zu bleiben.

Hier einige Benefits, die für ältere Mitarbeiter attraktiv sein könnten:

  • Gesundheitsförderung: Betriebliche Gesundheitsprogramme, ergonomische Arbeitsplätze und präventive Maßnahmen halten ältere Mitarbeiter fit und leistungsfähig. Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei in Gesundheitsmaßnahmen investieren.
  • Erholungsbeihilfe: Wer länger arbeitet, braucht auch mehr Erholung. Mit der steuerlich begünstigten Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber gezielt dafür sorgen, dass ältere Beschäftigte die nötige Auszeit bekommen und motiviert in den nächsten Arbeitsabschnitt starten.
  • Essenszuschuss: Gerade für ältere Beschäftigte ist eine ausgewogene Ernährung kein Luxus, sondern eine echte Gesundheitsinvestition. Mit dem steuerlich begünstigten Essenszuschuss können Arbeitgeber ihr Team dabei aktiv unterstützen.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Auch für Beschäftigte nahe am oder über dem Rentenalter ist die bAV relevant – etwa durch Arbeitgeberzuschüsse, die die spätere Rente aufstocken.

Kontaktiere uns jetzt und erfahre, wie du ältere Fachkräfte gezielt unterstützen kannst.


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INHALTSVERZEICHNIS

FAQ

Für wen lohnt sich die Rentenaufschubprämie besonders?

Die Rentenaufschubprämie lohnt sich vor allem für Beschäftigte, die gesundheitlich in der Lage sind, länger zu arbeiten, einen relativ hohen Rentenanspruch haben (da die Prämie auf der Rentenhöhe basiert) und einen größeren Einmalbetrag gegenüber einer dauerhaften monatlichen Rentenerhöhung bevorzugen.

Ist die Rentenaufschubprämie steuerfrei?

Ja, die Rentenaufschubprämie ist nach aktuellem Gesetzesstand vollständig steuerfrei.

Ist die Rentenaufschubprämie kombinierbar?

Die Rentenaufschubprämie ist als Alternative gedacht. Es gilt das Entweder-oder-Prinzip, das heißt, man muss sich für eines der Renten-Modelle entscheiden, eine Kombination ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wie beantrage ich die Rentenaufschubprämie?

Da die Rentenaufschubprämie erst ab 2028 in Kraft tritt, stehen konkrete Details zur Beantragung noch aus. Voraussichtlich wird der Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.

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