Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer

Mit Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer besondere Anlässe richtig würdigen

Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer: das Wichtigste in Kürze

Steuerfreie Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer:

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro pro besonderen Anlass machen.

Beispiele für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:

Innerhalb der Freigrenze sind Geschenke wie Blumen zur Hochzeit, Pralinen zum Jubiläum oder Wein zur Beförderung erlaubt.

Regelungen für die Steuerfreiheit:

Die anlassbezogenen Geschenke dürfen 60 Euro pro Anlass nicht überschreiten. Sie dürfen nicht als Gehaltsbestandteil gelten und müssen in der Lohnbuchhaltung dokumentiert werden.

Was sind Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer?

Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer sind Sachzuwendungen des Arbeitgebers, die aus besonderem Anlass überreicht werden und nicht als regulärer Arbeitslohn gelten. Sachzuwendungen sind dabei materielle Geschenke, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zu persönlichen oder beruflichen Anlässen machen können. Die Sachleistungen sind bis zu einem Wert von 60 Euro pro Ereignis steuerfrei, solange sie nicht als Gehaltsbestandteil gewertet werden. 

Gesetzliche Grundlage

Die steuerliche Behandlung von Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer ist in den deutschen Steuergesetzen klar geregelt. Sachzuwendungen unterliegen bestimmten Voraussetzungen, um steuerfrei zu bleiben. Grundlage dafür ist die Lohnsteuer-Richtlinie (R 19.6 LStR). Arbeitgeber sollten zudem die Regelungen zur Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG beachten, falls höhere Zuwendungen gemacht werden sollen. 

Eine Person überreicht einer anderen ein Geschenk mit roter Schleife

Was sind Beispiele für steuerfreie Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer?

Die Freigrenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer beträgt 60 Euro. Innerhalb dieses Rahmens fallen die Geschenke in 3 Kategorien:

  1. Zuwendungen für besondere Anlässe
  2. Getränke und Genussmittel
  3. Speisen

Besondere Anlässe

Damit eine Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt, muss sie mit einem besonderen Anlass verbunden sein. Diese können sowohl aus dem privaten als auch aus dem beruflichen Bereich stammen:

Persönliche Anlässe

  • Hochzeit
  • Geburtstag
  • Geburt
  • Taufe

Berufliche Anlässe

  • Jubiläum
  • Pension
  • Beförderung
  • Bestandene Prüfung

Je nach betrieblichen oder persönlichen Anlass bieten sich beispielsweise unterschiedliche Geschenke für Mitarbeiter an:

  • Blumen zur Hochzeit
  • Pralinen zum Jubiläum
  • Wein zur Beförderung
  • Gutschein zur bestandenen Prüfung
  • Buch zur Pension

Hinweis

Die Auswahl der Postleitzahl kann nach Auswahl nicht mehr geändert werden! Ausnahmen gibt es aber natürlich, wie zum Beispiel im Falle eines Umzugs.

Getränke und Genussmittel

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern am Arbeitsplatz unentgeltlich oder teilentgeltlich – also vergünstigt – verschiedene Getränke und Genussmittel zur Verfügung stellen, solange sie für den Verzehr im Unternehmen bestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Kaffee
  • Tee
  • Wasser
  • Obstkorb
  • Snacks

Speisen

Im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.05.1994 – VI R 55, 56/92 BStBl 1994 II S. 771 entschied der BFH, dass die unentgeltliche oder teilentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken an Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn gewertet wird, wenn die Bewirtung aus überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Das gilt insbesondere bei der Verpflegung während einer betrieblichen Besprechung oder außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen.

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber Mahlzeiten und Getränke anbieten, ohne dass diese als Arbeitslohn gewertet werden, vorausgesetzt, ihr Wert überschreitet 60 Euro pro Arbeitnehmer nicht. Außerdem bezieht sich diese Regelung hauptsächlich auf Mahlzeiten, die im Unternehmen bereitgestellt werden.

Exkurs: Essenszuschuss

Während gelegentliche Speisen im Rahmen von Besprechungen im Unternehmen steuerfrei sein können, gilt für regelmäßige Mahlzeiten eine andere Regelung: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Essenszuschuss gewähren, der steuerlich begünstigt ist. Diesen Zuschuss kannst du als Arbeitgeber ganz einfach mit become.1 umsetzen.

Voraussetzungen für steuerfreie Aufmerksamkeiten

Es sind steuerliche Regelungen zu beachten, um die steuerfreie Gewährung sicherzustellen:

  • Freigrenze nicht überschreiten: Die Sachzuwendung darf den Betrag von 60 Euro brutto pro Anlass nicht übersteigen, da alles darüber steuerpflichtig ist.
  • Keine Gehaltsumwandlung: Die Sachgeschenke dürfen nicht als Gehaltsbestandteil oder Lohnersatz dienen.
  • Lohnsteuerpauschalisierung nach § 37b EStG: Für Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer kann eine Pauschalbesteuerung erfolgen, wenn sie nicht regelmäßig gezahlt werden.
  • Erfassung in der Lohnbuchhaltung: Alles muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
  • Zweck der Dokumentation: Arbeitgeber müssen den bezuschussten Mitarbeiter, den Anlass, das Datum der Übergabe sowie Art und Wert des Geschenks erfassen.

Exkurs: Betriebsveranstaltungen

Pro Arbeitnehmer und Veranstaltung sind bis zu 110 Euro steuerfrei, wenn die Veranstaltung für alle Arbeitskräfte offen ist und einen geselligen Charakter hat. Die Kosten für Speisen, Getränke, Raummiete und Musik zählen zur Berechnung der Freigrenze.

Drei Kollegen im Büro lachen und geben sich gegenseitig ein High-Five

Die Vorteile von Aufmerksamkeiten

Manchmal sind es die kleinen Gesten, die den größten Unterschied machen. Ein gut gewähltes Dankeschön, ein Glückwunsch für ein schönes Ereignis – genau diese Wertschätzungen können das Arbeitsklima spürbar verbessern und die Motivation im Team steigern

Das ist entscheidend, denn Wertschätzung ist für die meisten Arbeitnehmer ein zentraler Faktor für Zufriedenheit und Engagement. Laut dem Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) legen 92 Prozent der AOK-versicherten Arbeitnehmer großen Wert auf Anerkennung im Job. Doch nur 73 Prozent erleben diese tatsächlich im Arbeitsalltag. 

Diese Diskrepanz hat Folgen: Fehlende Wertschätzung zählt zu den Hauptgründen für eine innere Kündigung. Mitarbeiter sind zwar noch physisch anwesend, aber emotional längst nicht mehr dabei.

Für Unternehmen ist das nicht nur ein kulturelles Problem, sondern auch ein wirtschaftliches. Laut dem Harvard Business Review gaben 40 Prozent der Befragten an, dass sie mehr Energie in ihre Arbeit stecken würden, wenn ihre Anstrengungen stärker gewürdigt würden.

Doch Zufriedenheit entsteht nicht von selbst, sie hängt maßgeblich davon ab, ob sich Mitarbeiter gesehen und anerkannt fühlen. Das zeigt auch der Gallup Engagement Index 2019. 85 Prozent der Berufstätigen sehen ihre Bedürfnisse am Arbeitsplatz nicht oder nur teilweise erfüllt.

Die Rechnung ist einfach: Wer sich wertgeschätzt fühlt, ist motivierter und bringt bessere Leistungen.

Wertschätzung trägt zur Wertschöpfung bei. Sie steigert nicht nur den Umsatz und senkt den Krankenstand, sondern bewirkt vor allem eines: dass Beschäftigte sich wohlfühlen.

Stephan Fauth

Hauptgeschäftsführer
Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.

Kleine Aufmerksamkeiten können im Arbeitsalltag eine große Wirkung entfalten. Denn wer merkt, dass seine Leistung gesehen und anerkannt wird, arbeitet engagierter – und genau das spiegelt sich in den Ergebnissen wider. Wertschätzung ist ein echter Produktivitätsbooster.

Doch nicht nur die Arbeitskräfte profitieren. Auch für Unternehmen lohnt sich der gezielte Einsatz von Anerkennung – nicht zuletzt finanziell. Steuerfreie Zuwendungen sind eine clevere Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen, ohne hohe Zusatzkosten für Sozialversicherungsbeiträge zu verursachen. Das bedeutet: Die Belegschaft freut sich über kleine Extras, während das Unternehmen wirtschaftlich und strategisch sinnvoll handelt.

Um echte Wertschätzung zu zeigen, reicht es allerdings nicht aus, einmal im Jahr eine große Geste zu machen. Menschen neigen dazu, sich an regelmäßig wiederkehrende Ereignisse zu gewöhnen – egal, wie positiv sie sind. Deshalb ist es wichtig, Anerkennung regelmäßig, aber auch abwechslungsreich zu zeigen – sei es durch kleine Überraschungen, unerwartete Gesten oder individuelle Benefits mit persönlichen Gutscheinen

Dadurch bleibt die Wertschätzung nicht nur eine einmalige Sache, sondern wird zu einem festen Bestandteil der Unternehmenskultur. Und das zahlt sich aus: für die Motivation, für die Produktivität und für das gesamte Arbeitsklima.

Steuerfreie Gutscheine an Mitarbeiter

Neben den Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer bis 60 Euro gibt es eine weitere Möglichkeit zur steuerfreien Mitarbeiterbelohnung. Unternehmen können ihrer Belegschaft zum Beispiel jeden Monat Gutscheine bis zu 50 Euro als steuerfreien Sachbezug gewähren.

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter mit become.1

Wertschätzung für Mitarbeiter muss nicht kompliziert sein. Ob Aufmerksamkeiten zu speziellen Ereignissen oder regelmäßige Sachbezüge – mit unserer digitalen Plattform verwaltest du steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter über 60 Euro zu besonderen Anlässen sowie monatliche Mitarbeitergutscheine von 50 Euro schnell, einfach und 100 % rechtskonform.

Nutze die Vorteile der Sachzuwendungen und mache es dir leicht – mit weniger Kosten für dein Unternehmen und mehr Netto-Vorteilen für dein Team.

Jetzt einen kostenlosen Termin buchen und erfahren, wie einfach moderne Mitarbeiter-Benefits sein können!

FAQ

Wie oft dürfen steuerfreie Aufmerksamkeiten gewährt werden?

Steuerfreie Aufmerksamkeiten dürfen beliebig oft gewährt werden, solange sie anlassbezogen sind und der Wert pro Anlass 60 Euro nicht übersteigt.

Können Aufmerksamkeiten zusätzlich zu anderen Benefits vergeben werden?

Ja, steuerfreie Aufmerksamkeiten sind unabhängig von anderen Benefits wie Sachbezügen oder Essenszuschüssen und können zusätzlich gewährt werden.

Was darf ein Geschenk für Mitarbeiter kosten?

Damit ein Geschenk steuerfrei bleibt, gelten folgende Grenzen:

  • 60 Euro für besondere Anlässe (z. B. Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit)
  • 50 Euro monatlich als steuerfreier Sachbezug (z. B. Gutscheine oder Prepaid-Karten)
  • 10 Euro für sogenannte Streuwerbeartikel (z. B. Kugelschreiber, Werbegeschenke)

Wichtig: Die 60-Euro-Grenze gilt nur für persönliche oder berufliche Ereignisse, während der monatliche Sachbezug unabhängig davon genutzt werden kann.

Deine kostenlose und unverbindliche Produktdemo

Lösungen

Die ideale Lösung für einen schnellen Start mit Benefits

Die beliebtesten Benefits-Lösungen für Ihr Unternehmen

Alle Benefits in einem einzigen Paket

Flexibilität für maßgeschneiderte Benefits

Preise

Werde zum TOP Arbeitgeber!

Ressourcen

News rund um Mitarbeiter-Benefits

Finde heraus, wie viel du sparst

Entdecke, wo du deine Sachbezugskarte nutzen kannst

Loginbereich