Internetzuschuss vom Arbeitgeber

Internetzuschuss nutzen und Homeoffice erleichtern

Internetzuschuss: das Wichtigste in Kürze

Steuerfreier Vorteil für Arbeitnehmer

Der Internetzuschuss ermöglicht Arbeitnehmern, bis zu 50 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei zu erhalten, was jährlich 600 € zusätzlich bedeutet.

Kosteneffiziente Lösung für Arbeitgeber

Unternehmen können den Zuschuss mit nur 25 % pauschaler Lohnsteuer abrechnen, was ihn zu einer kostengünstigen Alternative zu Gehaltserhöhungen macht.

Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Die Internetpauschale muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und darf maximal 50 € pro Monat betragen. Zudem muss der Internetvertrag auf den Mitarbeiter laufen und es ist ein Nachweis der Internetnutzung erforderlich.

Was ist der Internetzuschuss vom Arbeitgeber?

Mann mit Brille und rotem Pullover sitzt vor Laptop und denkt nach

Der Internetzuschuss ist eine steuerfreie Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren können. Homeoffice gehört für viele längst zum Alltag und viele Arbeitgeber übernehmen mittlerweile einen Teil der Aufwendungen in Form einer Internetpauschale. Denn das bedeutet einen Freibetrag in Höhe von bis zu 50 € im Monat extra für jeden Arbeitnehmer – und das komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Das sind 600 € im Jahr, die direkt in die Tasche der Angestellten fließen.

Auch für Unternehmen lohnt sich das: Statt einer klassischen Gehaltserhöhung, die mit Steuern und Abgaben belastet wäre, können sie diesen Zuschuss mit nur 25 % pauschaler Lohnsteuer abrechnen. Weniger Bürokratie, mehr Netto für die Mitarbeiter – eine Win-win-Situation.

Schon gewusst?

Aktuelle Statistiken zeigen: Homeoffice ist in Deutschland längst kein Ausnahmefall mehr, sondern fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Seit der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten von zu Hause etabliert. Rund 25 % der Beschäftigten arbeiten zumindest teilweise remote. Während einige Arbeitnehmer Firmenlaptops und -handys nutzen, arbeiten andere mit ihrem privaten Equipment. Was aber immer gebraucht wird: ein stabiler Internetzugang.

Gesetzliche Grundlage

Der Internetzuschuss ist gesetzlich klar geregelt. Laut § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG kann der Arbeitgeber die Kosten für Internetzugang und Telekommunikation pauschal mit 25 % versteuern und für Arbeitnehmer bleibt die Förderung steuer- und sozialabgabenfrei.

Mann mit Brille und rotem Pullover sitzt vor Laptop und denkt nach
Ein moderner WLAN-Router auf einem Holzschreibtisch, daneben eine Person mit Smartphone

Diese Kosten deckt der Internetzuschuss ab

Ein moderner WLAN-Router auf einem Holzschreibtisch, daneben eine Person mit Smartphone

Die Internetpauschale vom Arbeitgeber kann mehr abdecken, als viele denken. In erster Linie gehört dazu die monatliche Grundgebühr für den Internetanschluss bzw. eine Flatrate. Schließlich ist ein stabiler Zugang die Basis fürs Homeoffice. Auch einmalige Anschluss- oder Einrichtungskosten lassen sich damit finanzieren.

Aber es geht noch weiter: Je nach Regelung kann die Pauschale auch technische Ausstattung wie Router, Laptops oder Zubehör umfassen, also genau das, was Mitarbeiter brauchen, um effizient von zu Hause aus zu arbeiten. 

  • Grundgebühr für Internet/Flatrate
  • Anschlussgebühren/Einrichtung
  • Kosten für Ausstattung, z. B. Laptop, Router

Was wird nicht übernommen?

So praktisch die Pauschale ist, nicht alles fällt darunter. Mobilfunkverträge, Streaming-Dienste oder reine Telefonkosten – wenn sie unabhängig vom Internet sind – gehören nicht dazu. Die Unterstützung soll sich gezielt auf die beruflich genutzte Internetverbindung konzentrieren und nicht in den Bereich Unterhaltung oder private Kommunikation abrutschen.

  • Mobilfunkverträge
  • Streaming
  • Telefonkosten

Vorteile des Internetzuschusses für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Internetzuschuss kombiniert finanzielle Vorteile mit besseren Arbeitsbedingungen – ein smarter Benefit für beide Seiten.

Vorteile für Arbeitgeber

Attraktivität als Arbeitgeber steigern

In einem umkämpften Arbeitsmarkt kann eine Internetpauschale helfen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu halten. Sie zeigt, dass das Unternehmen moderne Arbeitsformen wie Homeoffice aktiv unterstützt.

Kosteneffiziente Alternative zur Gehaltserhöhung

Im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung ist die Internetpauschale für Arbeitgeber dank der 25 % Pauschalierung günstiger. Das senkt die Lohnnebenkosten und macht sie zu einer wirtschaftlich attraktiven Lösung.

Höhere Produktivität durch stabile Internetverbindung

Ein zuverlässiger Internetanschluss ist die Grundlage für das Arbeiten im Homeoffice. Durch die Übernahme der Kosten sind die Mitarbeiter optimal ausgestattet und können effizient arbeiten.

Einfache Verwaltung

Die Internetpauschale lässt sich unkompliziert umsetzen, oft einfacher als andere Zusatzleistungen. Viele Unternehmen integrieren sie problemlos in bestehende Lohnabrechnungssysteme. Mit become.1 als Plattform wird das Ganze noch einfacher!

Vorteile für Arbeitnehmer

Mehr Geld

Der Zuschuss entlastet finanziell, da er steuer- und sozialabgabenfrei ist. Das bedeutet: bis zu 600 € mehr pro Jahr – ohne Abzüge!

Geringere Fixkosten

Internetkosten fallen jeden Monat an. Wenn der Arbeitgeber einen Teil davon übernimmt, bleibt mehr Geld für andere Ausgaben übrig.

Mehr Flexibilität im Homeoffice

Mit gesichertem Internetzuschuss können Mitarbeiter sorgenfrei von zu Hause arbeiten – ein Plus für Work-Life-Balance und Flexibilität im Arbeitsalltag.

Höhere Arbeitszufriedenheit

Benefits wie die Internetpauschale stärken die Mitarbeiterzufriedenheit. Denn Arbeitnehmer, die sich wertgeschätzt fühlen, sind motivierter. 

In 3 einfachen Schritten zum Internetzuschuss

Smartphone zeigt become.1 App mit Ausgabenübersicht für verschiedene Kategorien
Smartphone zeigt Informationen zur Kostenerstattung beim Internetzuschuss
Smartphone zeigt genehmigte Internet-Zuschüsse in der become.1 App

In der become.1 App das Modul Internet auswählen

Ermögliche deinen Mitarbeitern, ihren Internetzuschuss schnell und einfach zu beantragen. Dazu wählen sie in der become.1 App das Modul Internetzuschuss aus.

Gesamtbetrag der Internetkosten eintragen & Rechnung hochladen

Deine Mitarbeiter tragen den Gesamtbetrag der Internetkosten in das vorgesehene Feld ein und laden die Rechnung des Internetanbieters als PDF oder Bilddatei hoch.

Internetzuschuss mit dem nächsten Gehalt erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Internetzuschuss automatisch mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt – schnell und unkompliziert.

Steuerfreier Internetzuschuss mit become.1

Der Internetzuschuss ist ein kleines Extra mit großer Wirkung. Mit unserer Plattform verwaltest du die Internetpauschale und andere Benefits ganz einfach, steuerfrei und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Mach es dir leicht: Viele Firmen nutzen unsere Lösung bereits, um ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zu Hause noch angenehmer zu machen und sich als moderner, attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Wie sieht es bei dir aus? Steig jetzt auch um und unterstütze deine Belegschaft digital!

FAQ

Wie hoch darf der Internetzuschuss maximal sein?

Der Internetzuschuss darf maximal 50 € pro Monat betragen, um steuer- und sozialabgabenfrei zu bleiben. Dieser Betrag ist gesetzlich gedeckelt. Sollte der Zuschuss diesen Betrag übersteigen, ist der überschreitende Teil nicht mehr steuerfrei und muss entsprechend versteuert sowie sozialversicherungspflichtig behandelt werden.

Ist der Internetzuschuss für den Arbeitgeber steuerfrei?

Nein, der Internetzuschuss ist für den Arbeitgeber mit 25 % pauschal zu versteuern.

Sind Internetkosten in der Homeoffice-Pauschale enthalten?

Indirekt ja. Die Homeoffice-Pauschale deckt allgemeine Kosten ab, die durch das Arbeiten im Homeoffice entstehen, ohne dass spezifische Nachweise für einzelne Ausgaben wie Internetkosten erbracht werden müssen. Ab 2023 können Steuerpflichtige bis zu 1.260 Euro jährlich geltend machen, was die Abdeckung von bis zu 210 Homeoffice-Tagen pro Jahr ermöglicht.

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