Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber

Fahrrad-Leasing über become.1 ist ein kostenneutraler Mitarbeiter-Benefit: Deine Mitarbeiter leasen ihr Wunschrad per Gehaltsumwandlung, für dich als Arbeitgeber kostet es 0,00 €.

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1.000+ Unternehmen vertrauen auf unsere Benefits-Plattform

Fahrrad-Leasing für Arbeitgeber: Das Wichtigste in Kürze

Vorteile für Arbeitgeber durch Fahrrad-Leasing mit become.1

Keine Kosten

0,00 €, komplett kostenneutral über die Gehaltsumwandlung. Du senkst sogar deine Lohnnebenkosten.

Kein Admin-Aufwand

Vollautomatische Integration in die Lohnbuchhaltung spart Zeit und Ressourcen.

100 % Arbeitgeberschutz

Rechtssichere Verträge mit vollständiger Absicherung und ohne finanzielles Risiko, auch wenn ein Mitarbeiter ausscheidet.

Rechtssicherheit

Saubere, steuerkonforme Dokumentation und DSGVO-konforme Prozesse schützen vor Haftung.

Arbeitgeberattraktivität

Modernes Fahrrad-Leasing als Benefit, das im Recruiting sichtbar wirkt.

Mitarbeiterbindung

Durch Laufzeiten von bis zu 36 Monaten bindest du dein Team langfristiger und senkst die Fluktuation.

Gesundheitsförderung

Mehr Bewegung senkt den Krankenstand und steigert die Produktivität.

Rundum-Schutz inklusive

Jedes Dienstrad ist weltweit rund um die Uhr abgesichert, inklusive Diebstahl, Verschleiß, Akku- und Transportschäden.

Nachhaltigkeit

Ein sichtbarer Beitrag zu Klimaschutz und ESG-Zielen.

Wie funktioniert das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber?

Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber läuft in 4 Schritten. Du schließt einmalig einen Leasingvertrag, legst das Leasing-Limit fest, deine Mitarbeiter wählen ihr Wunschrad, und die Finanzierung läuft automatisiert über die Gehaltsumwandlung.

Nahaufnahme von Händen, die einen Vertrag unterschreiben und ein Smartphone halten
Person nutzt ein Tablet mit der become.1 Plattform im Admin-Bereich
Frau nimmt Pakete von einer Packstation entgegen – Symbol für die einfache Verteilung von Sachleistungen an Mitarbeiter
Lachende Nutzerin in einem Sessel, die die einfache und mobile Benutzeroberfläche der become.1 App verwendet.

1. Leasingvertrag mit unserem Bankpartner abschließen

Der administrative Rahmen inklusive Kreditlinie für das Fahrrad-Leasing wird einmalig über unseren Leasing-Bankpartner geschaffen.

2. Maximalen Kaufpreis festlegen

Du definierst als Arbeitgeber das Leasing-Limit. Möglich sind Räder von 595 € bis 10.000 €, bis zu 2 Räder gleichzeitig pro Mitarbeiter.

3. Mitarbeiter bestellen ihr Wunschrad

Deine Mitarbeiter wählen ihr Jobrad oder E-Bike inklusive Beratung aus und lassen es kostenlos an die Wunschadresse liefern.

4. Gehaltsumwandlung automatisiert abwickeln

Nach der Bestellung wird der Überlassungsvertrag automatisch erstellt und die Gehaltsumwandlung fließt über eine Schnittstelle direkt in deine Lohnbuchhaltung.

Fertig. Deine Mitarbeiter können losradeln, das Fahrrad-Leasing läuft währenddessen vollautomatisch über unsere digitale Plattform.

Wie wird die Gehaltsumwandlung bei become.1 berechnet?

Das Fahrrad-Leasing wird i. d. R. per Gehaltsumwandlung finanziert. Die monatliche Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen (nicht vom Netto). Dadurch sinkt das zu versteuernde und sozialabgabenpflichtige Einkommen. Versteuert wird nur ein kleiner geldwerter Vorteil (0,25 % des Listenpreises) für die Privatnutzung.

Junge Frau schaut beim Rollerfahren in der Stadt auf ihr Smartphone

Was kostet Fahrrad-Leasing den Arbeitgeber?

Fahrrad-Leasing über become.1 kostet dich als Arbeitgeber nichts, also 0,00 €. Über die Gehaltsumwandlung ist es komplett kostenneutral finanzierbar. Weil das umgewandelte Brutto sozialabgabenfrei bleibt, sparst du sogar an deinen Lohnnebenkosten.

Rechenbeispiel Arbeitgeber

Ein Mitarbeiter least ein E-Bike für 3.000 € über die Gehaltsumwandlung.

Die Ausgangssituation:

  • Bruttogehalt: 2.800 €/Monat
  • Steuerklasse I, Bundesland Niedersachsen
  • kirchensteuerpflichtig, kinderlos, 28 Jahre
  • Krankenkassen-Zusatzbeitrag: 1,6 %

Position

Wert

E-Bike (Listenpreis)

3.000 €

Monatliche Rate
(Leasing 102 € + Versicherung 10,39 €)

112,39 €

Sozialabgabenpflichtiges Brutto sinkt um

105,39 €

Kosten für dich als Arbeitgeber

0,00 €

SV-Ersparnis Arbeitgeber (rund 20 % davon)

rund 21 € pro Monat

Ersparnis über 36 Monate

rund 750 € pro Rad

Der Steuervorteil und die 0,25 %-Regelung einfach erklärt

Der Steuervorteil beim Dienstrad entsteht durch die sogenannte Viertelregelung. Nutzt ein Mitarbeiter das geleaste Rad auch privat, muss dieser Vorteil versteuert werden, wenn auch nur sehr gering.

Der geldwerte Vorteil beträgt 0,25 % des Listenpreises pro Monat. Technisch ist das 1 % eines auf volle 100 € abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises.

Rechenbeispiel (Arbeitnehmer)

So wird der geldwerte Vorteil für ein E-Bike mit 3.000 € Listenpreis berechnet:

Schritt

Wert

Listenpreis E-Bike

3.000 €

Viertel, auf volle 100 € abgerundet

700 €

davon 1 % = geldwerter Vorteil

7 €/Monat



Nur diese 7 € werden versteuert. Weil gleichzeitig die volle Leasingrate das Bruttogehalt senkt, bleibt netto deutlich weniger Belastung übrig, als die Bruttorate vermuten lässt.

In derselben Beispielrechnung (Bruttogehalt 2.800 €, Annahmen wie oben) ergibt sich für den Mitarbeiter:

Position

Wert

Nettobelastung pro Monat

65,29 €

Ersparnis durch SV- und Steuervorteile

rund 38 %

Im Bestfall (höheres Gehalt, mit Zuschuss)

bis zu 70 %

Zum Vergleich: Beim Dienstwagen liegt der Satz bei 1 %. Das Dienstrad ist steuerlich also günstiger.

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Jetzt mit Fahrrad-Leasing durchstarten

Fahrrad-Leasing über become.1 ist eine echte Win-win-Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Du steigerst deine Attraktivität und stärkst dein Employer Branding, deine Mitarbeiter profitieren von modernen Bikes, hohen Ersparnissen und mehr Bewegung im Alltag.

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FAQ

Für wen lohnt sich Fahrrad-Leasing und für wen nicht?

Fahrrad-Leasing lohnt sich für dich als Arbeitgeber, wenn du unbefristeten Mitarbeitern einen kostenneutralen Benefit bieten willst. Für sehr kleine Teams mit hoher Fluktuation ist ein flexiblerer Benefit wie Firmenfitness passender.

Welche Nachteile hat Fahrrad-Leasing?

Durch die Gehaltsumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Brutto leicht, wodurch Ansprüche wie Rente, Kranken- oder Elterngeld geringfügig niedriger ausfallen können, meist nur wenige Euro. Der Vertrag läuft fest über 36 Monate, am Ende steht ein Übernahmepreis von rund 15 % des Listenpreises. Mit dem vollen Arbeitgeberschutz von become.1 sind die typischen Sonderfälle wie ein Mitarbeiterwechsel aber sauber abgesichert.

Wem gehört das Rad nach 36 Monaten?

Während der Laufzeit gehört das Rad dem Leasinggeber. Nach 36 Monaten kann dein Mitarbeiter es zu einem Restwert von rund 15 % des Listenpreises übernehmen, zurückgeben oder neu leasen. Ein automatischer Übernahmeanspruch darf vertraglich nicht zugesichert werden, sonst entfällt die Steuervergünstigung.

Was passiert bei Kündigung, Krankheit oder Elternzeit?

Bei einem Arbeitgeberwechsel während der Laufzeit gibt es mehrere Lösungen: 

 

  • das Rad zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
  • es ablösen (Ratenzahlung bis zu 3 Monate)
  • weiter mieten (Raten bis zu 72 Monate)
  • innerhalb des Unternehmens an einen anderen Mitarbeiter übergeben. 

 

Bei längerer Krankheit oder Elternzeit ohne Lohnfortzahlung werden individuelle Regelungen getroffen. Der Arbeitgeberschutz von become.1 sichert dich als Arbeitgeber in diesen Fällen vollständig ab.

Für welche Mitarbeiter kann das Dienstrad eingesetzt werden?

Grundsätzlich für alle Mitarbeiter. In einigen Fällen ist die Teilnahme allerdings nicht empfehlenswert, etwa in der Probezeit, bei befristeten Verträgen, bei Azubis oder Minijobbern, weil die feste Laufzeit dann zum Risiko werden kann.

Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitgeber erfüllen?

Fahrrad-Leasing kann grundsätzlich jedes Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern anbieten. Mit become.1 läuft die Einführung vollständig digital, integriert sich in deine bestehende Lohnbuchhaltung und ist im Laufe eines Tages einsatzbereit. Leasingfähig ist nahezu jedes Fahrrad oder E-Bike. Nicht geeignet sind lediglich S-Pedelecs bis 45 km/h, weil sie steuerlich als Kraftfahrzeug gelten, sowie Kinderfahrräder.

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