Flexible Sachbezüge: Firmenfitness, Sachbezugskarten, digitale Gutscheine und persönliche Anlässe.
Die Wahl aus 3 Benefits wie Essenszuschuss oder Deutschland-Ticket als flexible Lösung für dein Team.
Alle Benefits von Gutscheinen bis Internetzuschuss in einem Paket.
Benefits flexibel kombinieren, damit sie zu euren Bedürfnissen passen.



Mitarbeiter-Benefits: Das Wichtigste in Kürze
Mitarbeiter-Benefits sind freiwillige Leistungen, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt. Dazu zählen Sachbezüge wie Gutscheine, Zuschüsse zu Verpflegung, Mobilität, Gesundheit oder Kinderbetreuung sowie Leasingangebote für Fahrräder und IT‑Geräte. Viele dieser Leistungen sind nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei oder pauschal versteuerbar, weshalb beim Mitarbeiter deutlich mehr ankommt als bei einer Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.
Jeder Benefit läuft über einen von drei Mechanismen. Welcher davon greift, entscheidet über die steuerliche Behandlung:
Du gibst eine Sachleistung statt Geld, bis 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei
Du bezuschusst einen konkreten Zweck, steuerfrei oder pauschal versteuert
Dein Team wandelt Bruttogehalt in eine Leistung um und spart Steuern und Abgaben
Die become.1 Card ist eine Prepaid-Mastercard mit rund 100 Millionen Akzeptanzstellen, physisch oder direkt im Smartphone-Wallet. Bis zu 50 € im Monat bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, über das Jahr also 600 €. Die Aufladung läuft automatisch per SEPA-Mandat, die Karte kostet 0,50 € im Monat, physische Karten sind in 5 Werktagen da.
Mit Gutscheinen nutzt du dieselbe 50-Euro-Freigrenze, nur wählt dein Team die Marke selbst: über 100 Partner von der Tankstelle über den Supermarkt bis hin zum Onlineshop. Wichtig für die Praxis: Gutscheine werden in der App aktiviert und erst ab der Aktivierung läuft die Gültigkeit beim Händler.
Aufmerksamkeiten sind Geschenke zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag, Hochzeit, bestandene Prüfung oder Dienstjubiläum. Bis zu 60 € pro Anlass bleiben steuerfrei (R 19.6 Abs. 1 LStR), und zwar zusätzlich zur 50-Euro-Freigrenze. Beides lässt sich im selben Monat kombinieren.
Mit einem Essenszuschuss bezuschusst du das Mittagessen deines Teams mit bis zu 7,67 € pro Arbeitstag. Davon sind 3,10 € steuerfrei. Die restlichen 4,57 € entsprechen dem amtlichen Sachbezugswert und werden mit 25 Prozent pauschal versteuert. Der Zuschuss gilt überall, wo gegessen wird: Restaurant, Kantine, Supermarkt, Lieferdienst. Bei 20 Arbeitstagen sind das über 150 € im Monat, die nicht vom Nettogehalt abgehen.
Ein Mobilitätsbudget ist ein fester Betrag, den dein Team auf Deutschlandticket, Jobticket, Tankkarte oder Sharing-Angebote verteilt. ÖPNV-Zuschüsse sind nach § 3 Nr. 15 EStG in voller Höhe steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt kommen. Das Deutschlandticket kostet 2026 monatlich 63 € und wird bei einem Arbeitgeberzuschuss ab 25 Prozent um weitere 5 Prozent günstiger.
Ob City-Bike oder E-Mountainbike: Über das Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung ist das Rad bis zu 70 Prozent günstiger als der Privatkauf. Für dich als Arbeitgeber ist es kostenneutral, Versicherung und Schutzbrief laufen mit.
Über einen Gesundheitsbonus zahlst du bis zu 600 € im Jahr steuerfrei für Präventionskurse, Ernährung, Stressbewältigung oder Rückengesundheit. Grundlage ist § 3 Nr. 34 EStG. Der Freibetrag gilt für alle Gesundheitsmaßnahmen zusammen.
Firmenfitness öffnet deinem Team über 7000 Partnerstandorte und mehr als 50 Sportarten, deutschland- und europaweit, gemeinsam mit Urban Sports Club. Trainiert wird im Studio, im Kurs oder per App. Je nach Ausgestaltung läuft es über den Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG oder über die 50-Euro-Freigrenze.
Mit der Erholungsbeihilfe zahlst du 156 € pro Mitarbeiter und Jahr zur Erholung. Versteuert wird pauschal mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG, Sozialabgaben fallen keine an. Voraussetzung ist der zeitliche Zusammenhang mit einem Urlaub.
Mit einem KiTa-Zuschuss übernimmst du die Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, ohne Höchstgrenze (§ 3 Nr. 33 EStG). 300 € Zuschuss kommen also tatsächlich als 300 € an. Über eine Gehaltserhöhung bliebe davon weniger als die Hälfte übrig.
Ein Internetzuschuss deckt bis zu 50 € im Monat der privaten Internetkosten ab, pauschal mit 25 Prozent versteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG). Für Teams, die remote oder hybrid arbeiten, ist das der unkomplizierteste Baustein überhaupt.
Über das Mitarbeiter-PC-Programm least dein Team Smartphones, Laptops, Tablets oder Kopfhörer per Gehaltsumwandlung, inklusive unbeschränkter privater Nutzung. Das ist bis zu 30 Prozent günstiger als der Privatkauf und für dich als Arbeitgeber kostenneutral. Schutz bei Schaden und Diebstahl ist inklusive.
Die betriebliche Altersvorsorge läuft digital und provisionsfrei über den Partner DYNO. 2026 sind bis zu 8.112 € im Jahr steuerfrei und bis zu 4.056 € sozialabgabenfrei, jeweils bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € (§ 3 Nr. 63 EStG).
Folgende Mitarbeiter-Benefits kannst du über become.1 anbieten, einzeln oder kombiniert.
Gutscheine für über 100 Partnermarken, frei wählbar
50 € pro Monat
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
Geschenk zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum
60 € pro Anlass
R 19.6 Abs. 1 LStR
Verpflegung der Mitarbeiter, im Büro wie im Homeoffice
7,67 € pro Arbeitstag
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, SvEV
Deutschlandticket, Jobticket, Tankgutschein
Individuell, z. B. ÖPNV in voller Höhe, Tankgutschein 50 € pro Monat
§ 3 Nr. 15 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
E-Bike oder Fahrrad zur privaten Nutzung
100 % kostenneutral für den Arbeitgeber, bis zu 70 % günstiger als der Kauf für den Arbeitnehmer
§ 3 Nr. 37 EStG bzw. 0,25-%-Regelung
Zuschuss zu Präventions- und Gesundheitsangeboten
600 € pro Jahr
§ 3 Nr. 34 EStG, § 20 SGB V
Zugang zu über 7000 Partnerstandorten
600 € pro Jahr bzw. 50 € pro Monat
§ 3 Nr. 34 EStG bzw. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Übernahme der Betreuungskosten für nicht-schulpflichtige Kinder
ohne Höchstgrenze
§ 3 Nr. 33 EStG
Zuschuss zu den privaten Internetkosten
Bis zu 50,00 € pro Monat
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG
Smartphone, Laptop oder Tablet zur privaten Nutzung
100 % kostenneutral für Arbeitgeber, bis zu 30 % Ersparnis für Arbeitnehmer
§ 3 Nr. 45 EStG, Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung in die Altersvorsorge
8.112 € pro Jahr steuerfrei (8 % der BBG)
§ 3 Nr. 63 EStG
Steuerfrei sind Benefits, die der Gesetzgeber ausdrücklich begünstigt und die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dazu gehören:
Wird ein Benefit dagegen mit bestehendem Gehalt verrechnet, entfällt die Begünstigung. Zwei Begriffe entscheiden dabei:
Freigrenze: Ein einziger Euro darüber macht den gesamten Betrag steuer- und beitragspflichtig. Das gilt für die 50 € beim Sachbezug und die 60 € bei Aufmerksamkeiten.
Freibetrag: Nur der übersteigende Teil wird steuerpflichtig, der Rest bleibt frei. Das gilt zum Beispiel für die 600 € Gesundheitsförderung.
Eine Gehaltserhöhung kostet den Arbeitgeber rund doppelt so viel, wie beim Team netto ankommt: Lohnsteuer, Sozialabgaben und der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung fressen etwa die Hälfte des eingesetzten Budgets auf. Ein steuerfreier Sachbezug wird hingegen gar nicht belastet.
Bei einem Team von 50 Personen ist das über zwölf Monate ein Unterschied von rund 42.000 € im Jahr, bei identischem Effekt auf dem Konto deiner Mitarbeiter.
Beispielrechnung für 50 €, die netto ankommen sollen:
Gehaltserhöhung
Sachbezug
Beim Mitarbeiter kommt an
50 €
50,00 €
Notwendiger Bruttobetrag
rund 100 €
50 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
rund 20 €
0,00 €
Dein Gesamtaufwand
rund 120 €*
50 €
*Die Zahlen sind gerundet und gehen von der Steuerklasse I ohne Kirchensteuer aus. Die genaue Belastung hängt von der Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkassenbeitrag ab.
Im Benefits Report von Circula, einer YouGov-Befragung unter 1000 Beschäftigten, wünschen sich 40 Prozent einen Mobilitätszuschuss, der damit der beliebteste einzelne Benefit ist.
Wie wichtig Zusatzleistungen insgesamt sind, zeigt die Randstad Employer Brand Research 2026 mit 4331 befragten Beschäftigten und Arbeitsuchenden in Deutschland: Gehalt und Zusatzleistungen gehören zu den vier wichtigsten Kriterien bei der Arbeitgeberwahl.
Fast 90 Prozent der Personalverantwortlichen bevorzugen 5 bis 10 gezielt zugeschnittene Leistungen statt eines möglichst breiten Angebots (Roland Berger, 2025). Ein Team im Schichtbetrieb braucht schließlich andere Benefits als eine verteilte Softwareentwicklung: Im Schichtbetrieb zählen Essenszuschuss und Mobilität, im Remote-Team Internetzuschuss und IT-Leasing.
Kriterium bei der Arbeitgeberwahl 2026
Anteil
58 %
Work-Life-Balance
Chancengleichheit
Die Datenverarbeitung ist DSGVO-konform und nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Die Server stehen ausschließlich in Deutschland und der EU.
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