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Das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) basiert auf der gesetzlichen Regelung gemäß § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese besagt, dass die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, einschließlich Smartphones, steuerfrei sind. Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt, wodurch weniger Lohnsteuer anfällt.
Hierbei handelt es sich um einen Störfall und es gibt zwei Optionen:
Wenn Arbeitnehmer das Unternehmen vor Ende des Leasingzeitraums verlassen, kann das Gerät entweder vom Arbeitnehmer zum Restwert abgekauft werden oder ohne zusätzliche Kosten für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer an die Leasingbank zurückgegeben werden
Ja, ein Arbeitnehmer kann im vom Arbeitgeber gewährten “maximalen Kaufpreis” Rahmen Geräte, auch bspw. für den Partner oder Familienangehörige leasen.
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